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Am Sonntag hat der ständige Ausschuss des chinesischen Nationalen Volkskongresses (NVK) in Beijing den Entwurf des Gesetzes über Auslandsinvestitionen überprüft. Als ein grundlegendes Gesetz des Staats in diesem Bereich legt der Entwurf großen Wert auf den Schutz und die Förderung von Auslandsinvestitionen. Dies zeigt Chinas unerschütterliche Entschlossenheit und Zuversicht zur Verstärkung einer neuen Runde der Öffnung hohen Niveaus nach außen.
Bis Oktober 2018 gibt es in China insgesamt zirka 950 000 Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung. Auslandsinvestitionen in Höhe von mehr als 2,1 Billionen US-Dollar (1,85 Billionen Euro) sind real genutzt worden. Auslandsinvestitionen sind bereits zu wichtigen Kräften zur chinesischen sozioökonomischen Entwicklung geworden. Seit der Reform und Öffnung hat China das System von Gesetzen über Auslandsinvestitionen etabliert, das das Gesetz über Joint-Ventures zwischen China und dem Ausland, das Gesetz über ausländische Betriebe und das Gesetz über Kooperationsfirmen zwischen China und dem Ausland umfasst. Das System hat für den Ausbau der Öffnung nach außen sowie für die aktive Nutzung der Auslandsinvestitionen eine effektive gesetzliche Garantie geliefert. Fu Zhenghua, der chinesische Justizminister, sagte:
„In letzten Jahren steht China bezüglich der Öffnung nach außen sowie Nutzung der Auslandsinvestitionen vor neuen Umständen. Das ZK der KP Chinas und der Staatsrat haben die Maßnahmen hohen Niveaus zur Liberalisierung bzw. Begünstigungen von Handel und Investitionen ins Leben gerufen. In diesem Zusammenhang wird das Verwaltungssystem von Staatsbürgerposition plus Negativliste vor dem Zugang umfassend praktiziert. Im großen Maße wird der Marktzugang gelockert. Eine neue Lage zur umfassenden Öffnung wird gestaltet. Die drei erlassenen Gesetze über Auslandsinvestitionen können den Ansprüchen zur Etablierung einer offenen Ökonomie nicht entsprechen. So soll auf der Basis der zusammengefassten Erfahrungen ein einheitliches grundlegendes Gesetz über Auslandsinvestitionen ausgearbeitet werden. Nur dann kann für eine weitere Vergrößerung der Öffnung nach außen und eine aktive, effektive Nutzung der Auslandsinvestitionen unter neuen Umständen eine stärkere gesetzliche Gewährleistung geliefert werden."
Um den Schutz der legitimen Rechte und Interessen der ausländischen Investoren zu verstärken, beinhaltet der Entwurf gezielte gesetzliche Klauseln. Fu Zhenghua betonte:
„Das Eigentumsrecht der ausländischen Firmen muss intensiviert geschützt werden. Ausländische Betriebe sollen nicht requiriert werden. Bei einer gesetzmäßigen Requirierung müssen faire, vernünftige Subventionen gewährt werden. Der Staat soll gesetzmäßig das geistige Eigentum der ausländischen Investoren und Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung schützen. In diesem Sinne dürfen ausländische Unternehmen nicht zum zwanghaften technologischen Transfer gezwungen werden. Lokalregierungen müssen aufgefordert werden, ihre gesetzmäßig gemachten politischen Zusagen und gesetzmäßig abgeschlossenen Verträge strikt zu erfüllen. Der Rechtswahrungsmechanismus der Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung soll vervollständigt werden. Rechtszeitig sollen Probleme der ausländischen Betriebe gelöst werden."