In der Familie der Frau herrschte eine Atmosphäre der Gewalt. Doch wie viele Opfer dachte sie, dass sie dies mit ihrem Kind ertragen sollte. Zehn Jahre lang tat sie das auch.
„Tatsächlich war ich mir über die Probleme im Klaren. Ich hatte Angst, Familienmitgliedern davon zu erzählen. Manchmal erzählte ich meinen Kollegen, dass das Leben in meiner Familie kein glückliches war. Allerdings dachte ich manchmal, dass ich für mein Kind das ertragen sollte."
Ende 2015 wurde die Mutter wieder grundlos von ihrem Ehemann verprügelt. Diesmal hielt sie es nicht mehr aus und erstattete Anzeige bei der Polizei. Die Polizei schickte sie mit ihren Problemen aufgrund fehlender Handhabe zum Frauenverband. Drei Monate später, am 1. März 2016, ist das Gesetz gegen häusliche Gewalt offiziell in Kraft getreten.
Ende der 1990er Jahren hat der Frauenverband von Changsha der Provinz Hunan ein Petitionssystem ins Leben gerufen, um aktiv gegen die häusliche Gewalt zu kämpfen und die Rechte der Frauen zu wahren. Dort empfangen täglich mehrere Sozialmitarbeiter und Rechtsanwälte geschädigte Frauen. Xiaolan wurde von der Sozialarbeiterin Li Lan empfangen. Li erinnert sich noch:
„Damals weinte sie unaufhörlich. Selbst ohne Worte konnte man die Leiden in ihrem Herzen und ihr depressives Leben spüren. Sie klagte, dass sie so viele Jahre immer von der Familie ihres Manns geängstigt und kontrolliert wurde. Sie hatte auch Angst, dass sie ohne eine effektive Hilfe später mit schwererer häuslicher Gewalt rechnen müsste. Damals ermutigten wir sie gemeinsam. Wir wollten ihr helfen."
Mit dem neuen Gesetz können misshandelte Frauen endlich die Hilfe bekommen, die sie tatsächlich brauchen. Xiaolan ist mittlerweile entspannter, denn die Verordnung zum Schutz der persönlichen Sicherheit ist wie ein Schutzschirm. Nach der Scheidung von ihrem Mann kann sie endlich ungestört arbeiten gehen und das Leben genießen.
Liu Qun vom genannten Gericht hat die Anzeige abgefertigt. Er meinte, die Verordnung zum Schutz der persönlichen Sicherheit sei eine große Besonderheit im Gesetz gegen häusliche Gewalt. Gerichte würden diese innerhalb von 24 Stunden ausstellen, solange sie feststellen, dass die Bewerber von häuslicher Gewalt geschädigt oder bedroht seien. Die Verordnung untersagt den Kontakt zur Geschädigten. Zudem müssten der Gewalt Bezichtigte aus den gemeinsamen Wohnungen ausziehen, erklärt Liu.
„Die Verordnung zum Schutz der persönlichen Sicherheit ist eine schnelle, provisorische Schutzmaßnahme für Opfer häuslicher Gewalt. Natürlich müssen noch mehrere nachfolgende Aufgaben erfüllt werden. Die Ausstellung der Verordnung demonstriert mindestens eine Stimme der Gesetzvollstreckungsbehörden, dass häusliche Gewalt nicht mehr eine rein familiäre Angelegenheit ist."
Statistiken des Chinesischen Nationalen Frauenverbands 2015 zufolge sind etwa 30 Prozent der 270 Millionen chinesischen Familien von häuslicher Gewalt betroffen. 24,7 Prozent der Geschädigten sind Frauen.