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Chinas neues Gesetz über die Körperschaftsteuer für Unternehmen
   2007-03-09 19:52:00    Seite drucken   cri

Am Donnerstag wurde das neue Gesetz über die Körperschaftsteuer für Unternehmen auf der in Beijing stattfindenden Jahressitzung des Nationalen Volkskongresses vorgelegt. Mit dem neuen Gesetz ist vorgesehen, das geltende Steuersystem zu ändern. Die Körperschaftsteuer für Betriebe mit einheimischer und auswärtiger Kapitalbeteiligung, auch Unternehmenseinkommensteuer genannt, soll vereinheitlicht werden. Damit soll ein Marktumfeld für einen fairen Wettkampf der Unternehmen geschaffen werden.

Seit der Einführung der Reform und Öffnung nach außen Ende der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts wurde gegenüber den Unternehmen mit auswärtigem Kapital in China eine unterschiedliche Steuerpolitik praktiziert als für einheimische Betriebe. Dadurch sollte mehr auswärtiges Kapital angelockt und so die Wirtschaft schneller entwickelt werden. Dementsprechend wurden betreffende Gesetze über die Unternehmenseinkommensteuer getrennt nach Unternehmen mit einheimischem sowie mit auswärtigem Kapital beschlossen. Dem geltenden chinesischen Steuersystem zufolge liegt die durchschnittliche reale Besteuerung der einheimischen Unternehmen um nahezu 10 Prozent höher als die der Unternehmen mit auswärtigem Kapital. Eine vergünstigte Steuerrate in einigen Regionen Chinas ist ausschlaggebend für diesen Unterschied, obwohl für einheimische und auswärtige Unternehmen der Nominalzins der Einkommensteuer ausnahmslos bei 33 Prozent liegt.

Bei der Erläuterung des neuen Gesetzentwurfes über die Unternehmenseinkommensteuer stellte der chinesische Finanzminister Jin Renqing fest, dass im Zuge der Entwicklung das geltende System der Körperschaftsteuer für Unternehmen mit einheimischem und auswärtigem Kapital nicht mehr der neuen Situation gerecht werde. Er sagte:

"Nach dem WTO-Beitritt wurde der einheimische Markt gegenüber dem auswärtigen Kapital verstärkt geöffnet, während sich die Unternehmen mit einheimischem Kapital Schritt für Schritt ins globale Wirtschaftssystem integrierten. Unter dem immer stärker werdenden Druck der Konkurrenz würde die Fortsetzung einer unterschiedlichen Steuerpolitik für einheimische und auswärtige Unternehmen unvermeidlich dazu führen, dass die einheimischen Unternehmen in eine ungleichberechtigte Wettbewerbsstellung rücken. Das würde die Etablierung eines einheitlichen, standardisierten und fairen Marktumfeldes beeinträchtigen. "

Jin Renqing sagte außerdem, dass dieser neue Gesetzentwurf gemäß den international gängigen Normen vorsehe, dass sich einheimische und auswärtige Unternehmen einer einheitlichen Besteuerung unterziehen. Dazu werde im vereinheitlichten Gesetz über die Körperschaftsteuer für Unternehmen eine Steuerrate von 25 Prozent festgelegt.

Im neuen Gesetzentwurf wurden ferner die geltenden Richtlinien für Steuervergünstigungen überarbeitet und diesbezüglich verschiedene Hauptinhalte vorgesehen. Dazu zählen die Förderung von technischen Innovationen und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. Auch Anregungen zum Infrastrukturaufbau, zur landwirtschaftlichen Entwicklung, zum Umweltschutz sowie zur Energieeinsparung fallen in diesen Bereich. Die Unterstützung der Produktionssicherheit und die Förderung des Gemeinschaftswesens sowie die Fürsorge für schwächere Gesellschaftsgruppen zählen ebenso dazu. Außerdem ist vorgesehen, für kleine Unternehmen mit geringem Profit einen vergünstigten Steuerzins von 20 Prozent einzuführen. Durch den Staat schwerpunktmäßig unterstützten High-Tech-Unternehmen soll ein Steuerzins von 15 Prozent eingeräumt werden.

Darüber hinaus ist in dem neuen Gesetzentwurf vorgesehen, einen Teil der alten Betriebe im Sinne einer Übergangsperiode zu berücksichtigen, um so die zunehmenden Belastungen aufgrund des neuen Gesetzes für diese Betriebe abzumildern.

Jin Renqing sagte weiter, nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes werde die gesetzliche Nominalsteuerrate einiger Unternehmen mit auswärtigem Kapital wegen der ursprünglichen Vergünstigungen etwas steigen. Er sei jedoch der Meinung, dass dies dank bestimmter Übergangsvergünstigungen für alte Betriebe keine großen Auswirkungen auf die Produktion und die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen mit auswärtigem Kapital haben werde. Er sagte:

"In Hinblick darauf, dass nach der Umsetzung des neuen Gesetzes einige auswärtige Unternehmen weiterhin die im Rahmen des neuen Gesetzes festgelegte vergünstigte Steuerrate und einige weitere auswärtige Unternehmen Übergangsvergünstigungen genießen können, entstehen keine große Auswirkungen auf Unternehmen mit auswärtigem Kapital und deren Finanzkosten. "

Jin Renqing zufolge haben internationale Erfahrungen gezeigt, dass eine stabile politische Situation, eine optimale Wirtschaftslage, ein weit ausgedehnter Markt, ausreichende Arbeitskräfte sowie ein sich ständig verbesserndes Rechtssystem und administrative Dienstleistungen die Hauptfaktoren für einen Zufluss von auswärtigem Kapital seien. Die Steuervergünstigungen seien dabei lediglich ein Teil des Ganzen. Das Inkrafttreten des neuen Steuergesetzes werde keinen großen negativen Einfluss auf die Einführung von auswärtigem Kapital ausüben, so Jin Renqing weiter.

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