Beijing
Am Donnerstag ist der Entwurf des Gesetzes der Volksrepublik China über Körperschaftssteuern der Unternehmen zur Überprüfung dem Nationalen Volkskongress vorgelegt worden. Der Entwurf sieht vor, die Einkommenssteuer für in- und ausländische Unternehmen in China zu vereinheitlichen, um auf dem Weltmarkt einen fairen Wettbewerb für alle Unternehmen zu ermöglichen.
Heute beträgt der Steuersatz für in- und ausländische Unternehmen im Regelfall 33 Prozent. Ausländische Gesellschaften können jedoch in manchen Sektoren einen begünstigten Steuersatz von 24 Prozent, in einigen Fällen sogar von nur 15 Prozent beantragen. Nach statistischen Berechnungen ist die reale Steuerbelastung der inländischen Unternehmen im Durchschnitt zirka zehn Prozent höher als die der ausländischen Gesellschaften.
Nach dem neuen Gesetzentwurf soll der Körperschaftssteuersatz für in- und ausländische Unternehmen einheitlich 25 Prozent betragen.
Die Reform der Unternehmenseinkommensteuer gehört zu den Maßnahmen, die Chinas Wirtschaftssystem allmählich ausgearbeiteter und standardisierter werden lassen sollen. Der chinesische Finanzminister Jin Renqing sagte am Donnertag auf der Jahrestagung des NVK, die Reform sei eine Reaktion auf allgemeine Wünsche und Forderungen aller Gesellschaftskreise des Landes.
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