Tokio
Unter der Voraussetzung der Selbstverteidigung sei der Besitz notwendiger Atomwaffen in kleinem Umfang nicht grundsätzlich verfassungswidrig, wurde auf einer Kabinettssitzung in Japan beschlossen. In einem entsprechenden Dokument heißt es weiter, Japan halte stets an den drei Prinzipien der Nichtaneignung, der Nichtproduktion und der Nichteinführung von Atomwaffenfreiheit weiterhin fest und folge diesbezüglichen juristischen Normen zu Forschung, Entwicklung und friedlicher Nutzung der Atomenergie.
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