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(GMT+08:00) 2004-03-15 20:24:58    
Begriff "Menschenrechte" zum ersten Mal in der chinesischen Verfassung

cri
Beijing:

Der Chinesische Nationale Volkskongress hat auf seiner gerade beendeten Jahrestagung eine Veränderung der Verfassung angenommen. Damit wird der Begriff „Menschenrechte" zum ersten Mal in der chinesischen Verfassung erwähnt. Experten meinen dazu, es sei ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der Entwicklung der Menschenrechte in China. Die Überarbeitung der Verfassung werde auf die weitere Entwicklung des chinesischen Menschenrechteswesens weitreichende Einflüsse ausüben.

In der revidierten Verfassung ist nunmehr klar festgelegt: „Der Staat respektiert und schützt die Menschenrechte." Dazu meint der Vizedirektor der chinesischen Studiengesellschaft der Menschenrechte, Dong Yunhu, die Aufnahme des Begriffs „Menschenrechte" habe nicht nur die konstitutionelle Garantie für die Menschenrechte in China vervollkommnet, sondern auch eine breite Perspektive für die Entwicklung des chinesischen Menschenrechtswesens geschaffen.

Die Verfassungsänderung in China wurde auch international aufmerksam verfolgt, so von den Agenturen Reuters und AP.

In einem Kommentar von Reuters hieß es, die Verankerung der Menschenrechte in der chinesischen Verfassung bedeute einen Meilenstein für China und zeige, dass die regierende KP Chinas die Interessen der breiten Bevölkerung des Landes repräsentiere.

AP bezeichnete die Verankerung der Menschenrechte in der Verfassung als eine große Umwandlung in der chinesischen Gesellschaft und als die gesetzliche Unterstützung für die weitere Entwicklung Chinas.