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Gesetze und Vorschriften über das geistige Eigentum

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Die "allgemeinen Regeln des Zivilgesetzes der Volksrepublik China" haben den Rahmen des geistigen Eigentums wie folgt abgesteckt: Urheberrecht, Patentrecht, das Markenrecht, Entdeckungs- und Erfindungsrecht sowie andere Rechte rund um wissenschaftliche und technische Ergebnisse.

Zum gegenwärtigen Gesetzessystem des geistigen Eigentums gehören das Patentgesetz, das Markengesetz, das Urheberrechtsgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Zudem wurden in China ?Vorschriften über Schutz des geistigen Eigentums durch das Zollamt" und "Vorschriften über den Schutz neuer Pflanzensorten" erlassen.

Dem 1997 in Kraft getretenen neuen Strafgesetz werden besondere Klauseln über Verbrechen auf dem Gebiet des geistige Eigentums hinzugefügt. Hinsichtlich der gerade genannten Gesetze und Vorschriften hat sich China den internationalen Kriterien zum Schutz des geistigen Eigentums im wesentlichen angepasst.

Das Markengesetz
Das Markengesetz und dessen detaillierte Regeln werden seit 1983 umgesetzt. Viele Bereiche in Verfahren der Markeneintragung wie Bewerbung, Überprüfung und Register sind identisch mit den weltweit geltenden Prinzipien. 1993 wurden das chinesische Markengesetz und dessen detaillierte Regeln revidiert. Damit wurden der Schutzumfang der Marken ausgebaut und Vorschriften über Register und Verwaltung der Servicemarken hinzugefügt. Das 2001 revidierte Markengesetz hat die Trägerschaft von Markenrechten auf natürliche Personen ausgedehnt, sodass sich beispielsweise Bauern um die Markeneintragung ihrer Agrarprodukte bewerben können. Zudem ist der Schutzumfang der Markenelemente vergrößert worden, damit werden beispielsweise die Farbe und die geometrische Struktur von Markennamen geschützt. Laut dem Gesetz wird der vorsätzliche Schutz fremder Marken zu eigenen Zwecken untersagt. Zudem sind auch Bestimmungen über wirtschaftliche Kompensationen bei Verstößen gegen das Markenrecht festgelegt worden.

1993 wurden in China darüber hinaus ?Ergänzungsvorschriften zur Bestrafung von Verstößen hinsichtlich falscher eingetragener Marken" erlassen. Damit ist die Bestrafung von Verbrechen hinsichtlich der falschen eingetragenen Marken sowie von Markenrechtsverbrechen weiterhin verstärkt worden. 1996 sind außerdem ?provisorische Methoden zur Feststellung und Verwaltung bekannter Marken" und ?Durchführungsbestimmungen zur Madrider Konvention über internationale Markeneintragung" erlassen worden.

Das Patentgesetz
Mit dem Inkrafttreten des "Patentgesetzes" sowie seiner detaillierten Regeln 1985 ist der Schutzumfang des geistigen Eigentums in China auf den Schutz der Erfindungs- und Schöpfungspatentrechte ausgeweitet worden. 1992 wurde das chinesische Patentgesetz revidiert. Die erneute Revision dieses Gesetzes im Jahr 2001 hat die allgemeinen internationalen patentrechtlichen Verfahren mit den Gegebenheiten Chinas als Entwicklungsland verbunden. Damit hat das Gesetz den in der ?Vereinbarung über geistiges Eigentum im Zusammenhang mit dem Handel" (TRIPS- Vereinbarung) festgelegten Standard zum Patentschutz erreicht. Gleichzeitig sind große Veränderungen im Bereich Verstärkung der Justiz und der administrativen Gesetzesvollstreckung vorgenommen worden.

Laut dem chinesischen Patentgesetz wird Patent nach dem Prinzip der Neuheit, Praktikabilität und Erfindung erteilt, die Schutzperiode dauert 20 Jahre. Das praktische und neue Patent sowie das Patent des äußeren Entwurfs hat eine Schutzdauer von 10 Jahren. Die Schutzperiode beginnt mit dem Tag der Patentanmeldung. In China werden das Prinzip der Vorbewerbung des Patents, das Prinzip der Position der Staatsbürger, das Prinzip der Priorität und das Prinzip der Patentunabhängigkeit praktiziert.

Bei Erfindungspatenten gilt ein Überprüfungssystem und ein System der Widerrufung und Erklärung der Ungültigkeit nach der Ermächtigung. Das chinesische Patentgesetz schützt zudem Stoffe aller Art einschließlich der Chemikalien und Verarbeitungstechnologie bei Medikamenten.

Das Urheberrechtsgesetz
Das ?Urheberrechtsgesetz der Volksrepublik China" wurde 1990 erlassen. Dieses Gesetz sowie dessen detaillierte Regeln schützen das Urheberrecht sowie die einschlägigen Rechte und Interessen der Verfasser von literarischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Werken. Laut dem Gesetz sind in China nicht nur schriftliche Werke, sondern auch solche der mündlichen Erzählung sowie Musik, Drama, volkstümliche Gesangs- und Vortragskunstformen, Tanzdarstellungen, Bildkunst, photographische Werke, Filme, Fernsehen, Videowerke, Zeichnungen für Projektentwürfe, Produktentwürfe sowie die Erläuterungen dazu und außerdem Landkarten und Kartenskizzen geschützt, sondern auch Computer-Softwares. In den in 1991 erlassenen ?Vorschriften zum Schutz von Computer-Software" werden konkrete Durchführungsmethoden zum Schutz der Computer-Software festgelegt. Sie gelten als Begleitvorschriften des Urheberrechtsgesetzes. 1992 wurden ?Vorschriften zur Umsetzung der internationalen Urheberrechtskonvention" erlassen. Damit werden konkrete Festlegungen über die Rechte und Interessen der Verfasser ausländischer Werke getroffen. 1994 wurden ?Entscheidungen über die Bestrafung von Verbrechen hinsichtlich des Urheberrechts" verkündet.

Das 2001 revidierte Urheberrechtsgesetz ist an die weltweit allgemein geltenden Verfahren angepasst. Damit sind der Schutz der Verfasser verstärkt und die Verfahren zum Schutz des Urheberrechts vervollkommnet worden. Mit der Etablierung einer kollektiven Verwaltungsorganisation für Urheberrechte ist die Macht der administrativen Gesetzvollstreckungsbehörden verstärkt worden. Zudem sind neue Maßnahmen der juristischen Verfahren hinzugefügt, wie provisorische Verbote.

In China wird hinsichtlich des Urheberrechts das Prinzip des selbständigen Schutzes praktiziert, das heißt, ein Werk, egal in welcher Form, wird vom Urheberrechtsgesetz geschützt, sobald es fertiggestellt ist und von einer eigenen Kreativität geprägt und in einer gewissen Form kopiert ist. Werke, ausgenommen Computer-Software, werden nicht gesondert registriert.

Chinas Mitgliedschaft in internationalen Konventionen und Verträgen über geistiges Eigentum

Seit 1980 beteiligt sich China aktiv an der Arbeit internationaler Organisationen und an Verträgen über das geistige Eigentum, um sich der Welt im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums anzupassen und das Schutzniveau des geistigen Eigentums so schnell wie möglich zu erhöhen.

Seit 1980 ist China Mitglied der internationalen Organisation des geistigen Eigentums.

1985 trat China der ?Pariser Konvention zum Schutz des industriellen Eigentums" bei.

1989 hat die internationale Organisation des geistigen Eigentums den ?Vertrag zum Schutz des geistigen Eigentums bei integrierten Schaltungen" angenommen. China gehörte zu den Erstunterzeichnern dieses Vertrags.

Ebenfalls 1989 trat China der ?Madrider Vereinbarung über internationale Markeneintragung" bei.

1992 wurde China sowohl Mitglied der ?Berner Konvention zum Schutz literarischer und künstlerischer Werke", als auch der ?Internationalen Copyright-Konvention ".

1993 trat China der ?Konvention zum Schutz der Verfasser von Tonbandprodukten vor unerlaubter Vervielfältigung " bei.

Seit 1994 ist China Mitglied des ?Vertrages über Patentkooperation". Das chinesische Patentamt ist zu einer Pflichtübernahmebehörde, einer internationalen Inspektionsbehörde und einer internationalen Behörde zur Überprüfung dieses Vertrags geworden.

Ebenfalls seit 1994 ist China Mitglied der ?Vereinbarung von Nizza über die internationale Klassifikation der Waren und Dienstleistungen zur Markeneintragung" geworden.

1995 wurde China Mitglied des ?Budapester Vertrages zur internationalen Anerkennung des Mikroorganismusschutzes für Patentverfahren".

1995 hat China das Beitrittsschreiben zum "einschlägigen Protokoll der Madrider Vereinbarung über internationale Markeneintragung" überreicht.

1996 wurde Mitglied der ?Locarno-Vereinbarung über Etablierung der internationalen Klassifikation des äußeren Entwurfs industrieller Produkte".

1996 überreichte China die Beitrittserklärung zur ?Strasbourg-Vereinbarung über internationale Patentklassifikation".

Zudem hat China aktiv an Verhandlungsverfahren der TRIPS-Vereinbarung teilgenommen und die Schlussdokumente paraphiert.

Darüber hinaus hat China aktiv an Kooperationen in Fragen des geistigen Eigentums mit der APEC teilgenommen. In dem von China regelmäßig an die APEC überreichten ?unilateralen Aktionsplan zur Durchführung der Liberalisierung und Erleichterung von Handel und Investitionen in China" sind die gegenwärtige Lage und die Ziele im Bereich des geistigen Eigentums in China erklärt worden. China hat mit der EU, den USA, Rußland und Frankreich Vereinbarungen und Verträge über den Schutz und die Kooperation hinsichtlich des geistigen Eigentums unterzeichnet.

Die chinesischen Justizbehörden werden zudem das geistige Eigentum von Ausländern im Rahmen der chinesischen Gesetzen sowie der einschlägigen internationalen Konventionen, die China akzeptiert hat oder denen es beigetreten ist, entsprechend den Prinzipien der gesetzlichen Staatsbürgerposition und der Meistbegünstigung schützen.