Die Hotline konnte dem vor Wut kochenden Herrn Zhang allerdings auch nur sagen, dass die Staatliche Verwaltung für Arbeitssicherheit schon am 29. Juni 2012 neue „Maßnahmen zur Verwaltung der Hitzschlag-Prävention" erlassen hatte, um den Arbeitsschutz bei extrem hohen Temperaturen zu verbessern. Dort sei auch zum ersten Mal klargestellt worden, dass diese Maßnahmen für alle Arbeitgeber gelten, deren Beschäftigte an Hochtemperatur-Arbeitsplätzen oder bei heißem Wetter im Freien eingesetzt sind. Beschäftigten, die bei Temperaturen von 35 Grad und mehr arbeiten müssen, stehe ein Hitzezuschlag zu. Dabei dürfe dieser Zuschuss nicht in Form von Getränken zur Abkühlung gewährt werden. Vielmehr müsse der gesetzlich vorgeschriebene Hitzezuschlag in der Lohnabrechnung gesondert aufgeführt und tatsächlich ausbezahlt werden. In Beijing betrage dieser Zuschuss bei Einsätzen im Freien mindestens 120 Yuan (15 Euro) pro Monat, während Arbeitern in geschlossenen Räumen 90 Yuan (11 Euro) zustehen, sobald die Temperatur ihres Arbeitsraums 33 Grad übersteigt.
Allerdings sehen die neuen Maßnahmen keine Bußgelder als Sanktionsmittel für zahlungsunwillige Arbeitgeber vor. Bei Verstößen gegen die Regelungen kann der betreffende Arbeitgeber lediglich gebeten werden, den Hitzezuschlag künftig ordnungsgemäß zu zahlen. Kein Wunder, dass die Regelungen also in vielen Unternehmen nicht umgesetzt werden.
Noch schlimmer ist allerdings, dass sich Beschäftigte oft nicht trauen, die Verstöße anzuzeigen. „Der Grund ist einfach: Weil ich Angst habe, meinen Job zu verlieren", sagt so Zhang resigniert.