Alle Organisationen und Einzelpersonen, die im Landeskomitee der PKKCV Mitglied sind, haben die Pflicht, sich an die Beschlüsse der PKKCV-Tagungen zu halten und sie durchzuführen. Haben sie unterschiedliche Meinungen zu den PKKCV-Beschlüssen, können sie unter der Voraussetzung, die Beschlüsse entschieden umzusetzen, ankündigen sich ihre Meinung vorzubehalten. Dies gilt ebenfalls für die Lokalkomitees.