Die Ständigen Ausschüsse der Volkskongresse der Provinzen, der autonomen Gebiete, der regierungsunmittelbaren Städte und ihrer Stadtbezirke sowie der autonomen Bezirke leiten die Wahlen der Abgeordneten der Volkskongresse der jeweiligen Ebene.
Die Städte ohne Bezirke, die verschiedenen Stadtbezirke anderer Großstädte, Kreise, autonome Kreise, Gemeinden, Nationalitäten-Gemeinden und Ortschaften richten Wahlkomitees ein, die die Wahlen der Abgeordneten der Volkskongresse der jeweiligen Ebene leiten.
Die Wahlkomitees der Städte ohne Bezirke, die verschiedenen Stadtbezirke anderer Großstädte, Kreise und autonome Kreise werden von den Ständigen Ausschüssen der Volkskongresse der jeweiligen Ebene geleitet.
Die Ständigen Ausschüsse der Volkskongresse der Provinzen, autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren Städte, Städte mit Bezirken und der autonomen Bezirke leiten die Wahlarbeit der Volkskongresse von der Kreisebene abwärts in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten.
Die finanziellen Aufwendungen für die Wahlen der Abgeordneten des NVK und der lokalen Volkskongresse aller Ebene werden aus dem Staatshaushalt beglichen.