Das Wahlgesetz wurde in Übereinstimmung mit dem Beschluss über die Abänderung des Wahlgesetzes auf der 5. Tagung des 5. NVK am 10. Dezember 1982 zum ersten Mal, auf der 18. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 6. NVK am 2. Dezember 1986 zum zweiten Mal und auf der 12. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 8. NVK am 28. Februar 1995 zum dritten Mal abgeändert.