Auf der NVK-Jahrestagung in Beijing ist am Donnerstag der Revidierungsentwurf des Strafprozessgesetzes überprüft worden. Darin wird der „Respekt und der Gewährleistung der Menschenrechte" klar verankert. Mehr als 2.000 NVK-Abgeordnete landesweit sind an der Überprüfung beteiligt. Sie vertreten die Ansicht, dass die Revidierung dieses Gesetzes ein wichtiger Fortschritt des Menschenrechtswesens in China darstelle.
Wichtige Grundsätze und Prinzipien auf denen die Arbeit der chinesischen Regierung basiert sind, „dem Volk zu dienen", „die grundlegenden Interessen der Bevölkerung zu wahren" und die „Menschen in den Mittelpunkt zu stellen". 1991 hatte das Pressebüro des chinesischen Staatsrats das „Weißbuch über Chinas Menschenrechtssituation" veröffentlicht. Darin wurden zum ersten Mal die Entwicklung und der Zustand des Menschenrechtswesens des Lands zusammengefasst. Auf dem 15. Parteitag der KP Chinas 1997 wurde dann der Begriff „Menschenrechte" im politischen Bericht der Konferenz festgeschrieben.
Bei dem aktuellen Revidierungsentwurf handelt es sich um die zweite Umgestaltung des Strafprozessgesetzes seit 1979. Dabei geht es um 65 Inhalte, die hinzugefügt und 110 Punkte, die revidiert werden sollen. Wang Liming, NVK-Abgeordneter äußerte dazu:
„Im Mittelpunkt dieser Revidierung steht der Respekt beziehungsweise die Gewährleistung der Menschenrechte. Bei der Gewährleistung der Menschenrechte hat China in diesem Jahrhundert drei große Sprünge verzeichnet. 2004 wurde das Prinzip in der Verfassung verankert. 2007 wurde das Gesetz über Eigentumsrechte erlassen. Die Revidierung des Strafprozessgesetzes gilt als der dritte Sprung. Dies sollte als außerordentlicher Fortschritt anerkannt werden."
Allerdings ist China ein großes Entwicklungsland mit einer Bevölkerung von 1,3 Milliarden Menschen. Aufgrund der mangelnden und unausgeglichenen Entwicklung, hat sich China bei der Menschenrechtssituation noch einigen Herausforderungen zu stellen. Dazu erklärte Liu Huawen von der chinesischen Akademie der Sozialwissenschaften:
„Im Völkerrecht gibt es ein Prinzip, und zwar, dass das Menschenrechtswesen nur Fortschritt und keinen Rücktritt aufweist. Der Respekt beziehungsweise die Gewährleistung der Menschenrechte kann nicht auf einmal realisiert werden. Stetige Anstrengungen, sind zur Realisierung zu leisten. Dafür braucht man sowohl politischen Willen, als auch die Garantie der Systeme. Die betreffende Gesetzgebung muss ergänzt und umgesetzt werden."