Der russische Außenminister Sergei Lawrow hat sich am Donnerstag zu den vermuteten Waffenlieferungen Frankreichs an die libysche Opposition geäußert. Sollte sich der Verdacht bestätigen, so würde dies einen schwerwiegenden Verstoß gegen die UN-Resolution Nummer 1970 darstellen.
Noch am gleichen Tag betonte der ständige UN-Vertreter Frankreichs Gerard Araud, dass die Lieferung von militärischer Ausrüstung durch Frankreich von der Resolution Nummer 1973 abgedeckt sei. Diese war am 17. März durch die UNO angenommen worden. Demnach sollten alle UN-Mitglieder das libysche Volk "mit allen Mitteln schützen". Falls hierfür ein Verstoß gegen die Resolution 1970 nötig werden sollte, sei dies gestattet.