Die "Kopenhagener-Vereinbarung" gilt als Fundament für ein künftiges globales Abkommen über die Beschränkung und Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Im Januar 2010 soll die Vereinbarung von den gesetzgebenden Organen der jeweiligen UN-Länder zur Überprüfung und Annahme vorgelegt werden. Auf der nächsten Klimakonferenz in Mexiko-Stadt 2010 soll die Kopenhagener-Vereinbarung gesetzlich verbindlich werden. In diesem Prozess sind vor allem drei Aspekte von besonderer Bedeutung.
Erstens, muss die Zusammenarbeit zwischen Industrienationen und Entwicklungsländern verstärkt werden. Bei der Umsetzung der Vereinbarung müssen Industriestaaten mit konkreten Aktionen ihre Zusagen bezüglich der Zielvorgabe für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Finanzhilfen für Entwicklungsländer erfüllen. Die Entwicklungsländer müssten dabei die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung mit der Reduzierung von Treibhausgasen in Einklang bringen. Nur durch eine Zusammenarbeit kann die Klimafrage gelöst werden.
Zweitens, die Zusammenarbeit im Rahmen der UNO sollte verstärkt werden. Alle Staaten sollen unter Führung der UNO und durch multilaterale Kooperationen ihren Pflichten nachkommen und so bald wie möglich den "Bali-Fahrplan" vollenden. So könne eine gesetzlich verbindliche internationale Vereinbarung erreicht werden, die alle Staaten anerkennen.
Drittens, die Zusammenarbeit zwischen Entwicklungsländern müsse ausgebaut werden. Verschiedene Länder befinden sich in unterschiedlichen Entwicklungsstufen. Deshalb ist eine verbesserte Koordinierung notwendig, um gemeinsam gegen den Klimawandel vorzugehen. Dabei haben die wirtschaftlich fortschrittlichsten Entwicklungsländer schon zuerst aktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergriffen.