Mutterschaftsurlaub in China verlängert

2020-05-19 08:00:00

Statistiken internationaler Organisationen zufolge liegt die Erwerbstätigkeit chinesischer Frauen weit über dem Weltdurchschnitt. Es ist daher eine riesige Herausforderung für erwerbstätige Frauen in China, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Darum hat China in den letzten Jahren eine Reihe von Schutzmaßnahmen ergriffen, wie die Verlängerung von Mutterschaftsurlaub und die Einführung von Elternurlaub, um die erwerbstätigen Frauen zu entlasten...

In den letzten Jahren ist die Forderung von erwerbstätigen Frauen nach Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs immer lauter geworden. Seit der Praktizierung der Zwei-Kind-Politik in China sind in verschiedenen Landesteilen die Vorschriften für Bevölkerung und Familienplanung revidiert worden. So genießen die Mütter in China einen gesetzlichen Mutterschaftsurlaub von 98 Tagen und zusätzlich einen Urlaub als Fruchtbarkeitsbelohnung. In einigen Landesteilen ist dadurch der Mutterschaftsurlaub auf 128 bis 158 Tage verlängert worden.

In der nordchinesischen Stadt Shijiazhuang z.B. dürfen Frauen nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs eine Urlaubsverlängerung beantragen, bis das Kind ein Jahr alt ist. Die entsprechenden Löhne werden von Arbeitsgeber und Arbeitsnehmer nach Rücksprache festgelegt.

Ein weiteres Beispiel ist die südwestchinesische Metropole Chongqing. Bereits 2016 hat die Stadt festgelegt, dass Arbeitnehmerinnen nach Geburtssätzen- und vorschriften eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs beantragen dürfen. Nach Genehmigung des Arbeitsgebers darf dann der Mutterschaftsurlaub verlängert werden, bis das Kind ein Jahr alt ist. Während der Urlaubszeit erhalten die Arbeitnehmerinnen einen Monatslohn von mindestens 75 Prozent ihres früheren Lohns. Der Monatslohn darf nicht weniger sein als der Mindestlohn der Stadt.

In einigen Regionen wurde beschlossen, Mutterschaftszuschüsse länger zu zahlen. Eine Regelung der südostchinesischen Provinz Fujian sieht beispielsweise vor, ab dem 1. Mai dieses Jahres Muttschaftszuschüsse länger als 128 Tage zu zahlen. Der Geburtszuschuss wird entsprechend dem Durchschnittslohn der Beschäftigten im Vorjahr in 30 Tage pro Monat umgerechnet.

In China wird zudem Elternurlaub eingeführt, damit erwerbstätige Frauen Kinder und Arbeit vereinbaren können. Im November 2019 trat die „Vorschrift zum Schutz der Rechte und Interessen von Frauen des Autonomen Gebiets Ningxia der Hui-Nationalität“ offiziell in Kraft. Demnach sollen Arbeitgeber ermutigt werden, beiden Elternteilen von Kindern unter drei Jahren jedes Jahr zehn Tage Elternurlaubstage zu gewähren. Das Gleiche gilt auch für Eltern in der Provinz Fujian.

Die südchinesische Provinz Guangdong hat im März dieses Jahres eine Regelung für die Fürsorge von Kleinkindern unter drei Jahren erlassen. Gemäß der Regelung sollen Eltern bei der Pflege von Säuglingen und Kleinkindern mehr Unterstützung erhalten. Dazu gehören die Gewährung von Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub sowie die Einführung von Elternurlaub. Bemerkenswert in dem Dokument ist die Erwähnung flexibler Arbeitszeiten. Durch flexible Arbeitszeiten, Arbeitszeitverkürzung und Home Office sollen Eltern bei der Pflege von Säuglingen und Kleinkindern entlastet werden. Zudem sollten Eltern bei der Rückkehr zum Arbeitsplatz unterstützt werden, indem ihnen Stellenangebote zugänglich gemacht sowie Beschäftigungsberatung und Berufsausbildung angeboten werden.

In den regionalen Regelungen ist außerdem detaillierter Schutz von Arbeitnehmerinnen in vier Phasen vorgesehen. Erfasst in den regionalen Regelungen wird z.B. „Urlaub zum Schutz vor Fehlgeburt“ in den Provinzen Jiangsu und Henan.

In Jiangsu dürfen Arbeitnehmerinnen, die weniger als drei Monate bzw. über sieben Monate schwanger sind, mit ärztlicher Bescheinigung Bettruhe haben. Während dieser Zeit sollen Ihnen mindestens 80 Prozent des Mindeslohns der Region zugesichert werden.

Eine Regelung der zentralchinesischen Provinz Henan sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen, die weniger als drei Monat schwanger sind und schwere Schwangerschaftsreaktionen haben, bzw. diejenigen, die über den siebten Monat schwanger sind, nicht länger arbeiten bzw. keinen Abenddienst haben dürfen. Zudem sollte ihnen während der täglichen Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens einer Stunde gewährt werden.


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