New York
Die Zeit für eine Ausarbeitung der Konvention über die Verbrechen zur Gefährdung der Menschheit ist noch nicht reif. Deshalb soll der Prozess der internationalen betreffenden Gesetzgebung nicht zwanghaft vorangetrieben werden.
Dies betonte der stellvertretende chinesische UN-Vertreter Geng Shuang am Mittwoch in einer Rede zum Thema „Verbrechen zur Gefährdung der Menschheit“ vom 6. Komitee der UN-Vollversammlung für rechtliche Angelegenheiten.
Geng Shuang fügte hinzu, China unterstütze Diskussionen im Rahmen des 6. Komitees der UN-Vollversammlung über die Verbrechen zur Gefährdung der Menschheit. Allerdings sollten keine Vorbedingungen für den Start des Prozesses der internationalen Gesetzgebung festgelegt werden. Zudem sollten auch keine Termine und Fahrpläne dafür festgesetzt werden.
2019 hatte das Völkerrechtskomitee den „Entwurf der Klauseln über Prävention bzw. Bestrafung der Verbrechen zur Gefährdung der Menschheit“ ins Leben gerufen und vorgeschlagen, auf dieser Basis eine Konvention auszuarbeiten. China ist der Ansicht, dass die Ausarbeitung der Konvention ein wichtiges großes systematisches Projekt sei. Dafür sollten gemäß einer verantwortungsbewussten Haltung demokratische Diskussionen umfassend geführt werden.