Beijing/Berlin
China lehnt den „offenen Brief“ der Vorsitzenden des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages, Gyde Jensen, über den Fall von Joshua Wong ab.
Die chinesische Botschaft in Deutschland erklärte in einer Stellungnahme, es handele sich um einen Rechtsfall in der Sonderverwaltungszone Hongkong, den die Hongkonger Justizbehörden nach Hongkonger Gesetz selbständig verhandelt hätten. In Hongkong werde jeder Verstoß gegen das Gesetz gesetzlich geahndet, was nichts mit politischen Ansichten oder Menschenrechten zu tun habe. Joshua Wong sei kein „Menschenrechtsaktivist“ sondern ein Anführer der separatistischen Kräfte für eine „Unabhängigkeit Hongkongs“, der zu Gewaltanwendung aufgehetzt, ungenehmigte Versammlungen organisiert sowie der Sicherheit, Stabilität und Ordnung von Hongkong schwer geschadet habe. Nach Artikel 23 des deutschen Versammlungsgesetzes seien solche Taten auch in Deutschland strafbar.
Die Hongkong-Angelegenheiten gehörten zu den inneren Angelegenheiten Chinas, in die sich keine externe Kraft einmischen dürfe, so die chinesische Botschaft in Berlin weiter. Die chinesische Seite lehne den Brief von Frau Jensen daher entschieden ab.
Joshua Wong wurde wegen Mitorganisation, Anstiftung und Teilnahme an ungenehmigten Versammlungen angeklagt und hat alle Straftaten gestanden. Ein Hongkonger Gericht hatte ihn am Mittwoch zu einer 13,5-monatigen Haftstrafe verurteilt.