Xinjiang hat nie Reisefreiheit ethnischer Gruppen eingeschränkt

2020-07-18 20:06:18

Ürümqi

Xinjiang hat die Reisefreiheit von Angehörigen ethnischer Gruppen, einschließlich der Uiguren, nie eingeschränkt. Dies sagte Yalikun Yakufu, stellvertretender Direktor des Amts für öffentliche Sicherheit des Autonomen Gebiets Xinjiang am Freitag vor der Presse.

China sei ein rechtsstaatliches Land und die persönliche Freiheit der Bürger sowie das Recht auf Ein- und Ausreise seien gesetzlich geschützt. Jede Person, unabhängig ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Religion, könne das Land frei betreten und verlassen, solange ihre Ausreise nicht wegen mutmaßlicher Verbrechen beschränkt werde, so Yakufu weiter.

Im vor kurzem veröffentlichten „Bericht über die internationale Religionsfreiheit 2019“ des US-Außenministeriums hieß es, Xinjiang habe Reisebeschränkungen erlassen, die Pässe ethnischer Minderheiten beschlagnahmt und sich geweigert, Pässe für Xinjiang-Muslime im Ausland auszustellen.

Yakufu zufolge sind einige religiöse Stätten in Xinjiang mit notwendigen Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet worden, um die Sicherheit Gläubiger zu gewährleisten. Es handele sich dabei keineswegs nicht um eine „Überwachung muslimischer religiöser Aktivitäten“, wie es im Bericht des US-Außenministeriums genannt werde, so der stellvertretender Direktor des Amts für öffentliche Sicherheit weiter.

In Xinjiang habe es seit mehr als drei Jahren keinen gewalttätigen Terroranschlag mehr gegeben. Die öffentliche Sicherheit habe sich erheblich verbessert und das Gefühl von Teilhabe, Glück und Sicherheit der Menschen aller ethnischen Gruppen habe erheblich zugenommen. Jeder Versuch, Xinjiang ins Chaos zu stürzen, sei zum Scheitern verurteilt.

Xinjiang habe religiöse Angelegenheiten stets in Übereinstimmung mit dem Gesetz verwaltet und habe dafür eine Reihe von vorläufigen Vorschriften erlassen, sagte Yalikun Yakufu weiter. Diese Vorschriften legten die Rechte und Interessen religiöser Organisationen, religiöser Mitarbeiter und von Stätten für religiöse Aktivitäten fest und seien rechtliche Garantien für religiöse Aktivitäten.

In Xinjiang könne sich jeder Bürger völlig frei entscheiden, an eine Religion zu glauben oder nicht. Keine Organisation oder Einzelperson dürfe die Bürger dazu zwingen, an eine Religion zu glauben oder nicht an sie zu glauben.

Die Berufsbildungszentren seien Ausbildungsinstitutionen und keineswegs Umerziehungslager. Behauptungen einiger ausländischer Medien, „Millionen von Uiguren aus Xinjiang sind ohne ein Gerichtsverfahren in Haft, wegen gefälschter Verbrechen verurteilt sowie in Umerziehungslagern vor Gericht gestellt worden“, seien voller Vorurteile zusammengewürfelt und grundlos.

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