Hongkong/Beijing
Das Gesetz der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China über die Wahrung der nationalen Sicherheit ist am Dienstag bekanntgemacht worden und ab 23 Uhr am gleichen Abend in Kraft getreten.
Ein Sprecher des chinesischen Außenministeriums sagte am Dienstag, der Ständige Ausschuss des chinesischen Nationalen Volkskongresses (NVK) habe das genannte Gesetz erlassen, das in die Beilage III des Hongkonger Grundgesetzes aufgenommen werde. Dies sei eine grundlegende Maßnahme in Hongkong zur Wiederherstellung der Ordnung und Bewältigung der Unruhe. Es sei ein meilensteinartiges Ereignis zur Umsetzung von „Ein Land, zwei Systeme“. Das Gesetz verkörpere umfassend den gemeinsamen Willen der gesamten chinesischen Bevölkerung, einschließlich der Hongkonger Landsleute.
Der Sprecher fügte hinzu, das Gesetz über die Wahrung der nationalen Sicherheit in Hongkong habe umfassend die Realität zur Wahrung der nationalen Sicherheit sowie die konkreten Gegebenheiten in der chinesischen Sonderverwaltungszone berücksichtigt und auf der Ebene der Zentralregierung und Hongkongs systematische Vorschriften über das gesetzliche System und den Umsetzungsmechanismus festgelegt. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes werde Hongkongs Gesetzsystem vervollständigt, die gesellschaftliche Ordnung stabilisiert und das Geschäftsumfeld optimiert. Die Hongkonger Bürger und internationale Investoren könnten davon profitieren. Die Zukunft Hongkongs sei vielversprechend.
Der Sprecher betonte, Hongkong sei eine Sonderverwaltungszone Chinas, und Hongkongs Angelegenheiten gehörten zu den chinesischen inneren Angelegenheiten. Die chinesische Regierung werde unerschütterlich das Prinzip „Ein Land, zwei Systeme“ umsetzen und eine Einmischung fremder Kräfte in Hongkongs Angelegenheiten unerschütterlich ablehnen.
Das Amt des Außenministeriums in Macao und das Amt des Außenministeriums in Hongkong meinten, das Gesetz werde tatkräftig Hongkongs Prosperität und Stabilität wahren und ein neues Kapitel zur Umsetzung von „Ein Land, zwei Systeme“ aufschlagen.