Fünf Besonderheiten von Chinas Zivilgesetzbuch

2020-05-24 19:17:11

Der Beratungsprozess des Nationalen Volkskongresses (NVK) über den Entwurf des chinesischen Zivilgesetzbuches hat begonnen. Das Zivilgesetzbuch, das wirklich dem chinesischen Volk gehört, ist damit ganz nah. Seit der Gründung der Volksrepublik China ist es das erste Gesetz, das als „Gesetzbuch“ kategorisiert wird, das erste Gesetz mit mehr als 1.000 Artikeln und das erste Gesetz mit mehr als 100.000 Wörtern. Fünf Besonderheiten dieses Zivilgesetzbuches können es näher erläutern.

Erstens: seine Systematik. Die Zusammenstellung des Zivilgesetzbuches ist weder eine Neuverabschiedung, noch ist es eine einfache Zusammenstellung einer großen Anzahl vergangener separater Zivilgesetze und -normen. Es ist ein systematischer Integrationsprozess. Die Systematisierung des Zivilrechts ist ein wichtiger Schritt der Systematisierung des Rechts in China, die eine wichtige institutionelle Grundlage für die Modernisierung des nationalen Regierungssystems und der Regierungsfähigkeit schafft.

Zweitens: sein Volkscharakter. Der Kern des Zivilgesetzbuches ist „das Volk“. Es soll Gesetze für das Volk beinhalten und die Rechte des Volkes hervorheben. Einer der Höhepunkte dieser Kodifizierung ist die besondere Betonung des Schutzes der Rechte des Volkes. Es bereichert nicht nur die Arten der Bürgerrechte, wie die Ausweitung des Aufenthaltsrechts und des Rechts auf Privatsphäre. Es schützt auch einige Interessen, die nicht zu Rechten erhoben wurden, wie persönliche Informationen und Meinung.

Drittens: sein Charakter der Vererbung. Bei der Ausarbeitung des Zivilgesetzbuches sollten die hervorragenden Errungenschaften der chinesischen Kultur und des Zivilrechts selbst übernommen werden. Diese Kodifizierung des Zivilgesetzbuches sollte an die reichen Errungenschaften der Zivilrechtsforschung anknüpfen, insbesondere an die große Zahl hervorragender zivilrechtlicher Forschungsleistungen, die chinesische Wissenschaftler in den vergangenen 40 Jahren der Reform und Öffnung gesammelt haben. Bei der Ausarbeitung des Zivilgesetzbuches sollten auch die reichhaltigen Erfahrungen mit der vergangenen Zivilgesetzgebung und der Justizpraxis berücksichtigt werden.

Viertens: sein zeitgenössischer Charakter. Die Welt befindet sich in einem Informationszeitalter, deshalb muss man bei der Zusammenstellung des Zivilgesetzbuches den Inhalt in Bezug auf Informationen regeln, wie die Verbesserung der Formulierung von elektronischen Verträgen oder die inhaltliche Erweiterung von Internet-Rechtsverletzungen. Die Welt lebt in einer Ära der ökologischen Zivilisation. Ökologischer Schutz ist bei der Erstellung des Zivilgesetzbuches sehr deutlich zu erkennen. Zu den Prinzipien des Zivilrechts ist zum ersten Mal das grüne Prinzip hinzugekommen, das nicht im Zivilgesetzbuch aller Länder der Welt zu finden ist. Man hat das grüne Prinzip nicht nur in den Prinzipien verankert, sondern auch den Schutz der Ökologie in den spezifischen Bestimmungen weiter verbessert.

Fünftens: seine Offenheit. Der Entwurf des Zivilgesetzbuches besitzt 1.260 Artikel, was groß genug ist, aber immer noch nicht den Bedürfnissen eines reichen und vielfältigen zivilen Lebens entspricht. Reformen werden weiterhin vertieft, zum Beispiel die Reform ländlicher Gehöfte. Die Praxis wirdimmer noch reichhaltiger, zum Beispiel durch Massendaten oder Künstliche Intelligenz, sodass die Kodifizierung des Zivilgesetzbuches nicht abgeschlossen werden kann. Es muss Raum für künftige Reformen und Weiterentwicklungen sowie eine Schnittstelle für andere Gesetze lassen.

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