​Oberste Volksstaatsanwaltschaft revidiert Regelungen des Strafverfahrens

2019-12-30 16:14:16


Beijing

Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft Chinas hat am Montag die revidierten „Regelungen für das Strafverfahren in Volksstaatsanwaltschaften“ veröffentlicht. Der stellvertretende Generalstaatsanwalt, Tong Jianming erklärte, die Veränderungen der Regelungen zielen auf die Umsetzung der Reformbedürfnisse ab. Dadurch solle das Verfahren in der Staatsanwaltschaft konkreter festgelegt werden und die juristische Gewährleistung der Menschenrechte weiter verbessert werden, sagte Tong weiter. Die revidierten Regelungen sollen ab Montag in Kraft treten.

Bei den „Regelungen für das Strafverfahren in Volksstaatsanwaltschaften“ handelt es sich um wichtige richterliche Auslegungen über die umfassende und richtige Anwendung von Strafverfahren in der Staatsanwaltschaft und die entsprechenden Gesetze. Seit 1997 sind diese Regelungen dreimal revidiert worden.

Laut Statistik war im ersten Zeitraum von Januar bis November ein Aufwärtstrend bei der Zahl der von der Staatsanwaltschaft inhaftierten minderjährigen Verdächtigen, die die Rechte und Interessen anderer Minderjähriger verletzt haben, zu verzeichnen. Die Strafrechtsfälle, die Minderjährige betreffen, seien oft in den gesellschaftlichen und medialen Fokus geraten. Dazu erklärte Tong Jianming, die Revidierung diene dem größtmöglichen Schutz der legalen Interessen von Minderjährigen. Dabei gelte das Prinzip des doppelten Schutzes sowohl für die minderjährigen Verdächtigen als auch für die minderjährigen Opfer, so der stellvertretende Generalstaatsanwalt weiter.

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