F: Willkommen zurück! Liebe Hörer, es geht weiter mit unserer Rubrik "Sie fragen, wir antworten". Nun wollen wir die Frage unseres Hörers Gerd Wedemeyer aus Wiesbaden beantworten und etwas über das Rentenalter in China erzählen. Herr Wedemeyer fragte uns in einem Brief:
M: "Nach wie vielen Arbeitsjahren ist man in China rentenberechtigt."
F: Ja, liebe Hörer und lieber Herr Wedemeyer, diese Frage beantworten wir auch gern. Allgemein gesagt, ist man in China nach 30 Arbeitsjahren rentenberechtigt. Arbeiterinnen in Betrieben können also mit 50 Jahren in Ruhestand gehen und Arbeiter mit 60 Jahren. Für Angestellte liegt das Pensionsalter für Frauen bei 55 und für Männer bei 60 Jahren. Natürlich gibt es auch Ausnahmefälle. Wenn man krank ist und ein ärztliches Attest vorlegen kann, kann man dann früher in Pension gehen: Frauen dürfen mit 45 Jahren und nach zehn fortlaufenden Arbeitsjahren und Männer mit 50 Jahren und nach zehn ununterbrochenen Arbeitsjahren in Pension gehen.
M: Ja, soviel, liebe Hörer und lieber Herr Wedemeyer, zum Rentenalter in China. Das war heute unsere Rubrik "Sie fragen, wir antworten".