Startseite | Nachrichten | Zeitgeschehen | Chinesischkurs | China ABC | Inet Radio | Frage der Woche | Paralympics 2008 in Beijing | Sendeplan
 

-Empfangsbericht
-Feedback   -Archiv

Gesetz gegen Monopolbildung
   2007-06-27 17:01:56    Seite drucken   cri
Der ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses (NVK) hat am Wochenende die zweite Lesung des ersten Gesetzes gegen Monopolbildung vollzogen. Tritt das Gesetz in Kraft, wird es Sicherheitskontrollen für alle ausländischen Unternehmen einführen, die chinesische Unternehmen zu übernehmen beabsichtigen.

In dem Gesetzesentwurf heißt es, dass "ausländische Fusionen und Übernahmen von inländischen Unternehmen oder ausländisches Kapital, das in anderer Form in inländische Unternehmen investiert wird, müssen gemäß den relevanten Gesetzen und Bestimmungen überprüft werden, wenn sie die nationale Sicherheit berühren."

Aus offiziellen Statistiken geht hervor, dass ausländische Fusionen und Übernahmen vor dem Jahr 2004 nur fünf Prozent der gesamten ausländischen Direktinvestitionen in China ausmachten. Der Grund für den Gesetzesentwurf ist der Anstieg derartiger Fusionen und Übernahmen auf 11 Prozent im Jahr 2004 und knapp 20 Prozent im Jahr 2005.

Außerdem geraten nun auch zunehmend große staatseigene Unternehmen und bekannte chinesische Marken unter ausländische Kontrolle, was zu zunehmender Besorgnis über die nationale wirtschaftliche Sicherheit führt.

Das Gesetz ist nicht die einzige Kontrolleinstanz des Landes, da China bereits über ein grundlegendes System zur Überprüfung von ausländischen Fusionen und Übernahmen in Hinsicht auf Fragen der nationalen Sicherheit verfügt.

Nach der neuen Regelung würden ausländische Investoren die Bestätigung, laut derer bei dem Erwerb eines chinesischen Unternehmens die nationale wirtschaftliche Sicherheit nicht beeinträchtigt wird, keine zentralen Sektoren berührt werden und kein Transfer von Rechten an bekannten chinesischen Marken stattfindet, direkt beim Handelsministerium beantragen.

Vor der neuen Regelung unterlagen lediglich Fusionen und Übernahmen mit einem Wert von über 100 Millionen US-Dollar der Kontrolle und Genehmigung des Handelsministeriums.

Bis zum Jahr 2010 will China die Überprüfung und Kontrolle des Einflusses von Fusionen und Übernahmen aus dem Ausland auf große Unternehmen in sensitiven Bereichen verstärken, gab die Staatliche Kommission für Entwicklung und Reform bekannt.

Kontrolle für Sicherheit und gegen Monopolbildung seien wichtige Methoden bei der Kontrolle von Übernahmen inländischer Unternehmen aus dem Ausland, meint Zhang Yansheng, Direktor des Forschungsinstituts für internationale Wirtschaftsfragen bei der Entwicklungs- und Reformkommission. Die Bestimmungen müssten unklare Fragen klären, zum Beispiel welche Art von Fusionen die nationale Sicherheit berühren.

Der Entwurf des Gesetzes gegen Monopolbildung soll fairen Wettbewerb sicherstellen, Monopolrisiken vorbeugen und einen gut regulierten Markt unterstützen. Die erste Lesung des Gesetzes fand im Juni 2006 statt.

Gesetze gegen Monopolbildung bilden die Grundlage einer Marktwirtschaft. Bis heute haben weltweit über 80 Länder ähnliche Gesetze erlassen.

China hat 1994 zum ersten Mal ein solches Gesetz erwogen, als Experten darauf hinwiesen, dass die Einführung eines Gesetzes gegen Monopolbildung mit der zunehmenden Reife der sozialistischen Marktwirtschaft des Landes unabdingbar sei.

     mehr zum Thema Ihre Meinung

Not Found!(404)

Not Found!(404)