Das ist ein prima Gesetz. Mur wer soll denn die Löhne für die Arbeiter und Angestellten zahlen, wenn das Unternehmen insolvent ist, also gar kein Geld mehr hat. Wie sieht es mit der Haftung der Geschäftsleitung aus? Bei einer Ltd. ist doch die Durchgriffshaftung auf z.B. den Managing Dirctor ausgeschlossen. Er haftet nicht mit seinem Privatvermögen!