Nationale Gebietsautonomie
Im September 1965 wurde das Autonome Gebiet Tibet ins Leben gerufen. Es richtete Selbstverwaltungsorgane ein, um selbständig die lokalen und ethnischen Angelegenheiten zu verwalten.
1984 wurde das "Gesetz der Volksrepublik China über nationale Gebietsautonomie" erlassen und in die Tat umgesetzt und vom Staat als sein grundlegendes politisches System festgelegt. Das Gesetzt enthält die Bestimmungen über das Selbstverwaltungsrecht der von nationalen Minderheiten bewohnten autonomen Gebieten im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich sowie über die Beziehungen zwischen ihnen und der Zentralregierung, was der tibetischen Bevölkerung eine gesetzliche Garantie für die volle Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechts gewährt.
Nach der Verfassung und entsprechenden Bestimmungen des "Gesetzes der Volksrepublik China über nationale Gebietsautonomie" genießt das Autonome Gebiet Tibet das umfassende Selbstverwaltungsrecht, das die Gesetzgebung, den Gebrauch der nationalen Sprache und Schrift, die Verwaltung von Personalangelegenheiten, das Management und die Erschließung von Naturressourcen und andere Bereiche betrifft. Unter der Führung der Zentralregierung hat die tibetische Bevölkerung als Herren der Gesellschaft bei der Verwaltung der staatlichen und lokalen Angelegenheiten mitgewirkt, das Selbstverwaltungsrecht, das ihr die Verfassung und die Gesetze verliehen, ausgeübt, sich für die Modernisierung Tibets eingesetzt und eine sprunghafte gesellschaftliche Entwicklung in Tibet erzielt.
Politische Autonomie
1961 fand eine allgemeine Wahl in Tibet statt. Dies war beispiellos in der tibetischen Geschichte. Befreite Leibeigene und Sklaven genossen als Herren der Gesellschaft zum ersten Mal ihr demokratisches Recht. Sie übten das aktive und das passive Wahlrecht aus, das ihnen die Verfassung und die Gesetze gewährten; sie nahmen an der Wahl der Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses (NVK) und der Volkskongresse auf allen Ebenen im Autonomen Gebiet Tibet teil und wirkten durch die Abgeordneten bei der Verwaltung der staatlichen und lokalen Angelegenheiten mit. Im Jahr 2002 nahmen 93,09 Prozent der Wähler in Tibet, an manchen Orten sogar 100 Prozent, an den direkten Wahlen auf Kreisebene teil. Die Abgeordneten der tibetischen Nationalität und anderer nationaler Minderheiten machten über 80 Prozent aller Abgeordneten der Volkskongresse auf Gebiets- und Bezirksebene aus, und ihr Anteil betrug über 90 Prozent der Abgeordneten auf Kreis- und Gemeindeebene.
Die tibetische Bevölkerung genießt das Recht auf die Mitwirkung bei der Verwaltung der staatlichen und lokalen Angelegenheiten. Seit der Gründung des Tibet-Komitees der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes (PKKCV) 1959 haben fünf Tibeter das Amt des Vorsitzenden des Komitees bekleidet. 87,5 Prozent des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses des Volkskongresses des Autonomen Gebiets Tibet, 69,23 Prozent der Mitglieder des Ständigen Ausschusses des Volkskongresses des Autonomen Gebiets Tibet, 57 Prozent des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des Autonomen Gebiets Tibet, 90,42 Prozent der Mitglieder des Ständigen Komitees und 89,4 Prozent der Mitglieder des Tibet-Komitees der PKKCV sind Tibeter und Angehörige anderer nationalen Minderheiten. Regierungsangestellte aus der tibetischen Nationalität und anderen nationalen Minderheiten machen 77,97 Prozent der Gesamtzahl auf Gebiets-, Bezirks- und Kreisebene aus. 69,82 Prozent der Richter bzw. 82,25 Prozent der Staatsanwälte auf o.g. drei Ebenen sind Tibeter und Angehörige anderer nationaler Minderheiten.
Unter allen 2985 Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses (NVK), die an der im März 2005 einberufenen Tagung des X. NVK teilnahmen, waren 21 Abgeordnete aus dem Autonomen Gebiet Tibet, davon waren 13 Tibeter, ein Angehöriger der Moinba-Nationalität, ein Angehörgier der Lhoba-Nationalität und fünf Frauen. Tibeter wie der 14. Dalai Lama, der 10. Panchen Erdeni, Ngapai Ngawang Jigmei, Pagbalha Geleg Namgyai und Radi haben jeweils das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses des NVK bekleidet. Heute sind 29 Tibeter und Angehörige anderer nationaler Minderheiten Mitglieder des Landeskomitees der PKKCV bzw. Mitglieder des Ständigen Komitees der PKKCV, darunter sind Ngapai Ngawang Jigmei, Pagbalha Geleg Namgyai stellvertretende Vorsitzende des Landeskomitees der PKKCV.
Nach der Verfassung üben die Selbstverwaltungsorgane des Autonomen Gebiets Tibet die Funktionen und Befugnisse auf Provinzebene und das Selbstverwaltungsrecht aus und führen den lokalen konkreten Gegebenheiten entsprechend die staatlichen Gesetze und politischen Richtlinien aus. Der Volkskongress des Autonomen Gebiets Tibet hat das Recht, sowohl lokale administrative Verordnungen und Vorschriften als auch Verordnungen und Vorschriften für die Selbstverwaltung entsprechend den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten ihrer Nationalität auszuarbeiten. Statistiken zufolge haben der Volkskongress des Autonomen Gebiets Tibet und sein Ständiger Ausschuss seit 1965 220 lokale Verordnungen und spezielle Vorschriften formuliert. Sie beziehen sich auf den Aufbau der politischen Macht, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung, die Ehe, das Erziehungswesen, die Sprache und Schrift, die Justiz, Wald, Grasland und den Schutz von Wildtieren und Naturressourcen.
Das Autonome Gebiet Tibet hat nach den einschlägigen Bestimmungen des "Gesetzes der Volksrepublik China über nationale Gebietsautonomie" das Recht, die Beschlüsse, Entscheidungen, Dekrete und Anweisungen von übergeordneten Staatsmachtorganen, die den konkreten Verhältnissen des Autonomen Gebiets Tibet nicht entsprechen, mit Genehmigung von übergeordneten Staatsmachtorganen auf eine flexible Weise durchzuführen oder nicht durchzuführen. Es kann auch autorisiert werden, entsprechend den lokalen konkreten Verhältnissen modifizierte Vorschriften und Ergänzungsbestimmungen auszuarbeiten und durchzuführen.
Im Jahr 1981 ging z. B. der Ständige Ausschuss des VK des Autonomen Gebiets Tibet von den konkreten Verhältnissen der Ehe, der Sitten und Gebräuche der tibetischen Nationalität und anderer nationaler Minderheiten aus und nahm die modifizierten Vorschriften des Autonomen Gebiets Tibet für die Durchführung des "Ehegesetzes der Volksrepublik China" an. Nach den Vorschriften wurde das im Ehegesetz festgelegte Heiratsalter um zwei Jahre reduziert. Ferner sehen sie vor: Denjenigen, die vor dem Inkrafttreten der modifizierten Vorschriften mehr als eine Frau oder mehr als einen Mann hatten, soll man erlauben, den Status quo ihrer Ehe beizubehalten, solange sie ihn nicht verändern wollen.
Im Hinblick auf die besonderen geographischen und natürlichen Bedingungen Tibets hat das Autonome Gebiet Tibet festgelegt, dass die Arbeiter und Angestellten in Tibet 35 Stunden pro Woche arbeiten. Das bedeutet, dass sie fünf Stunden weniger als ihre Berufsgenossen in anderen Landesteilen arbeiten.
Auf der Grundlage der Durchführung der Bestimmungen der Zentralregierung über die nationalen Feiertage haben die Selbstverwaltungsorgane Tibets das "Tibetische Neujahr", das "Shoton-Fest" und einige andere traditionelle Festtage der tibetischen Nationalität als offizielle Feiertage des Autonomen Gebiets bestimmt. Diese Bestimmungen garantieren gesetzlich, dass die tibetische Bevölkerung ihre vielfältigen Feiertage feiern kann.
Das "Tibetische Neujahr" wird am feierlichsten begangen. Es beginnt zwar am 1. des 1. Monats nach dem tibetischen Kalender, bereitet man sich jedoch bereits Anfang des 12. Monats vorigen Jahres dafür vor. Auf den 29. Tag des 12. Monats nach dem tibetischen Kalender entfällt der Silvesterabend. Am 1. des 1. Monats neuen Jahres gratuliert die junge Generation der alten Generation und wünscht ihr Glück. Dann beginnt das Frühstück und bieten die Familienangehörigen einander Gerstenwein an. An diesem Tag feiern alle das Neujahr im Familienkreis und veranstalten religiöse Aktivitäten. Vom 2. des 1. Monats an macht man Freunden und Verwandten einen Neujahrsbesuch. An diesem Tag geben Volkskünstler Darbietungen. Diese Besuche und Kulturveranstaltungen dauern drei bis fünf Tage. Dann folgen buddhistische Aktivitäten. Die Bewohner im Gebiet Lhasa nehmen an dem Großen Gebetsfest teil, während die Bewohner im Gebiet Qamdo und im Chantang-Grasland die heiligen Berge umkreisen, Pilgerfahrten machen, den Klöstern Almosen geben, eine reiche Ernte, staatliche Stabilität und sicheres Leben herbeiwünschen.
(Beijing Rundschau)
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