Religion
Die Verfassung der Volksrepublik China sieht vor: „Die Bürger der Volksrepublik China genießen die Glaubensfreiheit. Kein Staatsorgan, keine gesellschaftlichen Organisation und keine Einzelperson darf Bürger dazu zwingen, sich zu einer Religion zu bekennen oder nicht zu bekennen, noch dürfen sie jene Bürger benachteiligen, die sich zu einer Religion bekennen oder nicht bekennen"; und "Der Staat schützt normale religiöse Tätigkeiten". Alle Nationalitäten in Tibet genießen ebenfalls die Glaubensfreiheit.
Glaubensfreiheit
Am 23. Mai 1951 schlossen die Zentrale Volksregierung mit der tibetischen Lokalregierung das "Abkommen über Maßnahmen zur friedlichen Befreiung Tibets" (17-Artikel-Abkommen) ab. Das Abkommen wurde von allen Nationalitäten Tibets begrüßt und unterstützt. Im Abkommen hieß es: "Die Politik der Religionsfreiheit...wird in Tibet durchgeführt. Der religiöse Glaube, die Sitten und Gebräuche der Volksmassen in Tibet sollen respektiert und die Lamatempel und -klöster geschützt werden." Seitdem verfolgt die Zentralregierung in Tibet die Politik des Respekts vor den religiösen Bekenntnissen, Sitten und Gebräuchen der tibetischen Bevölkerung, und des Schutzes der Lamatempel und -klöster und der historischen Denkmäler.
1959 führte Tibet demokratische Reformen durch. Während die feudalen Privilegien der drei Feudalherren und der Oberschicht der Mönche und das Ausbeutungssystem abgeschafft und Religionsangelegenheiten von den Regierungsangelegenheiten getrennt wurden, bekräftigte die Zentralregierung ihre Politik erneut, dass sie "die Religionsfreiheit, die Sitten und Gebräuche der tibetischen Bevölkerung respektiert und Religionspersönlichkeiten erlaubt, nach dem Prinzip der Demokratie die Klöster unabhängig zu verwalten". Die Zentralregierung und die Regierung des Autonomen Gebiets Tibet stellten viele bekannte tibetische religiöse Stätten wie den Potala-Palast, den Jokhang-Tempel und die Klöster Tashilhungpo, Zhaibung, Sagya und Sera als wichtige Kulturdenkmäler unter den Schutz auf Staats- und Gebietsebene.
1960 unterbreitete der 10. Panchen Erdeni Qoigyai Gyamcain fünf Methoden für die Reform der Lamatempel und -klöster: 1. Verzicht auf die Ausbetung; 2. demokratische Verwaltung; 3. Durchführung der Regierungsdekrete und der chinesischen Verfassung in den Klöstern; 4. Teilnahme der Lamas an der Produktion; 5. Unterhaltung der alten und schwachen Lamas und der Lamas, die sich auf Rezitation buddhistischer Schriften spezialisieren, durch die Regierung. Durch die Reform hatten die Tibeter die Freiheit, Lamas zu werden, und die Lamas hatten die Freiheit, ins weltliche Leben zurückzukehren. Alle buddhistischen Sekten waren gleichberechtigt. Die Mönche jedes Klosters wählten ein Komitee oder eine Gruppe für die demokratische Verwaltung, um selbständig ihre eigenen religiösen Angelegenheiten zu verwalten und buddhistische Aktivitäten durchzuführen.
1985 gründete der Tibetische Zweig der Vereinigung der Buddhisten Chinas die tibetischsprachige Zeitschrift "Tibetischer Buddhismus". Es gibt heute in Tibet 46 000 Mönche und Nonnen. Einige hundert Religionspersönlichkeiten wurden zu Abgeordneten der Volkskongresse bzw. Mitgliedern der Politischen Konsultativkonferenz (PKKCV) auf verschiedenen Ebenen gewählt, sind als Vorstandsmitglieder der Vereinigung der Buddhisten Chinas tätig oder üben die Funktion der Regierungsbeamten aus. Vertreter der tibetischen buddhistischen Gemeinschaften und Religionspersönlichkeiten haben mehrmals das Ausland besucht, Untersuchungen und akademischen Austausch durchgeführt und religiöse Gemeinschaften und Religionspersönlichkeiten aus einigen Dutzenden Ländern, die Pilgerfahrten in Tibet machten, Tibet besuchten bzw. Untersuchungen durchführten, empfangen.
Die Regierungen auf allen Ebenen behandeln alle Religionen und Sekten, Gläubige und Atheisten gleichberechtigt, respektieren alle religiösen Aktivitäten und schützen sie nach dem Gesetz. Gläubige und Atheisten sowie alle Sekten des Tibetischen Buddhismus respektieren gegenseitig und leben in Frieden. Die inneren Angelegenheiten der Tempel und Klöster werden von den durch demokratische Wahlen gebildeten Verwaltungsorganen verwaltet. Mönche und Nonnen studieren selbständig buddhistische Schriften, debattieren Sutras und hören Vorlesungen hochgestellter Mönche an. Sie führen Abhisekarituale durch, unterziehen anderen als Mönchen oder Nonnen, studieren wichtige Punkte der tantristischen Doktrin und verschiedene Rituale, rezitieren Sutras für Gläubige, sühnen die Sünden der Toten und bestreichen Köpfe von Gläubigen, um ihnen Glück zu wünschen. Die Gläubigen können frei Buddhas in Klöstern, heilige Berge und heilige Seen anbeten, Gebetsmühlen drehen, Buddhas Opfer darbringen und Sutras rezitieren. In Tibet sind überall von Anhängern und Anhängerinnen aufgehängte Fahnen mit Sutras und Mani-Steinhaufen mit der eingravierten "Sechs-Schriftzeichen-Ermahnung" zu finden, man kann auch überall Gläubige, die lange Kotaus machen, sehen. In fast allen Familien der Anhänger sind kleine Haustempel für Buddhaverehrung oder Nischen für Buddhafiguren eingerichtet. Schätzungsweise machen jedes Jahr über eine Million Anhänger eine Pilgerreise nach dem Jokhang-Tempel in Lhasa, um Buddha Weihrauchstäbchen zu opfern.
Die überwiegende Mehrheit der Moinba-, der Lhoba- und der Naxi-Nationalität bekennen sich zum Buddhismus. Viele Bewohner Tibets bekennen sich zum Islam und Katholizismus. Es gibt in Tibet vier Moscheen und 3000 Moslems, eine katholische Kirche und 700 Katholiken. In Tibet können alle normalen religiösen Aktivitäten unternommen, die Bedürfnisse der Anhänger voll und ganz befriedigt und die Religionsfreiheit voll respektiert werden.
(Beijing Rundschau)
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