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Die Nationalitätenpolitik der Volksrepublik China
   2006-05-11 10:47:21    cri
Die Volksrepublik China wurde am 1. Oktober 1949 als eine große Gemeinschaft proklamiert. Kurz vor der Gründung des Neuen China fand in Beijing die 1. Tagung des Landeskomitees der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes statt, auf der als provisorische Verfassung der Volksrepublik eine gemeinsames Programm verabschiedet wurde. Darin wurde systematisch die Nationalitätenpolitik Chinas dargelegt. Das gemeinsame Programm schrieb vor:

"Alle Nationalitäten in der Volksrepublik China sind gleichberechtigt. Die Einheit und die gegenseitige Hilfe zwischen ihnen sind zu verwirklichen, damit die Volksrepublik China zu einer großen Familie wird, in der alle Nationalitäten freundschaftlich zusammenleben und -arbeiten. Der Großnationalitäten-Chauvinismus und der engstirnige Nationalismus müssen bekämpft werden. Diskriminierung und Unterdrückung einer Nationalität durch eine andere sowie Aktivitäten mit dem Ziel einer Spaltung der Einheit aller Nationalitäten sind nicht gestattet." Im Programm hieß es weiter: "In den Gebieten, in denen eine naitonale Minderheit in geschlossenen Gemeinschaften lebt, ist die nationale Gebietsautonomie zu verwirklichen."

Das Programm sah noch vor: "Jede der nationalen Minderheiten genießt die Freiheit, ihre eigene Sprache und Schrift zu entwickeln, ihre Sitten und Gebräuche beizubehalten oder umzugestalten, das gleiche gilt auf für die Religions- und Glaubensfreiheit. Die Volksregierung ist verpflichtet, den Angehörigen der nationalen Minderheiten beim Aufbau ihrer Politik, Wirtschaft, Kultur und Bildung zu helfen."

Die im gemeinsamen Programm festgelegte Nationalitätenpolitik enthält die Grundprinzipien der Kommunistischen Partei Chinas für die Lösung der Nationalitätenprobleme in China und vertritt die gemeinsamen Interessen aller Nationalitäten.

Am 20. September 1954 wurde auf der 1. Tagung des 1. Nationalen Volkskongresses die Verfassung der Volksrepublik China verabschiedet. Die darin aufgestellten Aufgaben und die Politik hinsichtlich der Nationalitäten beruhen auf der im gemeinsamen Programm festgelegten Nationalitätenpolitik. Die Präambel und die einschlägigen Artikel der Verfassung legen die Aufgaben des Staates in bezug auf die Nationalitätenfrage in der Übergangsperiode folgendermaßen dar:

Festigung der Einheit des Vaterlandes und der Geschlossenehit aller Nationalitäten, um die große Familie des Vaterlandes gemeinsam aufzubauen;Gewährleistung der Gleichbereichtigung aller Nationalitäten und Verwirklichung der nationalen Gebietsautonomie;Hilfe für die nationalen Minderheiten bei der Durchführung der sozialen Reform und bei der Entwicklung ihrer Wirtschaft, Politik und Kultur, damit sie gemeinsam zu einer sozialistischen Gesellschaft übergehen können.

In der Anfangszeit der Volksrepublik China wirkten sich die von den vergangenen feudalen Dynastien verursachten Entfremdung zwischen den verschiedenen Nationalitäten und die Diskriminierung einer Nationalität durch eine andere immer noch negativ auf die Geschlosseneheit und Zusammenarbeit zwischen ihnen aus. Daher leistete die Volksregierung in den ersten jahren nach der Gründung der Volksrepublik unter den Angehörigen der verschiedenen Nationalitäten weitgehend die Aufklärungsarbeit über die Gleichbereichtigung und Geschlossenheit sowie über den gegenseitigen Beistand und Kameradschaftlichkeit zwischen den verschiedenen Nationalitäten. Außerdem erließ sie eine ganze Reihe von Gesetzen und Vorschriften, um die Gleichberechtigung der nationalen Minderheiten zu garantieren und die verderblichen Einflüsse des von der Geschichte hinterlassenen Systems der nationalen Unterdrückung zu beseitigen.

Im Jahr 1952 veröffentlichte die Volksregierung den "Beschluß über die Gewährleistung der nationalen Gleichberechtigung aller verstreut lebenden nationalen Minderheiten". Der Beschluß sieht unter anderem vor:

Die Angehörigen aller verstreut lebenden Gruppen nationaler Minderheiten genießen die gleichen rechte wie die ansässigen Han; die jeweilige Lokalregierung soll geeignete Mittel und Wege finden, damit die zahlenmäßig relativ starken nationalen Minderheiten in den Organen staatlicher Macht vertreten sind; sie haben die Freiheit, ihre eigene Lebensweise, ihren religiösen Glauben sowie ihre Sitten und Gebräche beizubehalten oder zu reformieren; sie sind berechtigt, den verschiedenen Massenorganisationen beizutreten und verschiedene Berufe auszuüben; vor Gericht dürfen sie in ihrer eigenen Sprache und Schrift Anklage erheben oder sich verteidigen; im Fall von Diskriminierung, Unterdrückung oder Beleidigung haben sie das Recht, bei der Regierung Anklage zu erheben.

Damit die nationalen Minderheiten gleichberechtigt staatliche Angelegenheiten mitregeln können und damit ihre Gleichberechtigung in den staatlichen Organen auf allen Ebenen garantiert wird, werden im Wahlrecht spezifische Bestimmungen für die nationalen Minderheiten festgelegt. Es wird vorgeschrieben, daß jede in geschlossenen Gemeinschaften lebende nationale Minderheit in den lokalen Volkskongressen aller Ebenen vertreten sein muß.

Chinas grundlegende Politik zur Lösung der Nationalitätenfrage im Lande zielt darauf ab, die nationale Gebietsautonomie zu verwirklichen. Dieser Politik zufolge wird im Rahmen der einheitlichen großen Familie des Vaterlandes und unter der einheitlichen Führung des Staates, von den Gebieten ausgehend, in denen die nationalen Minderheiten in geschlossenen Gemeinschaften leben, eine entsprechende Gebietsverwaltung mit nationaler Autonomie eingerichtet.

In der neuen Geschichtsperiode der Reform und Öffnung sind die wesentlichen Punkte der Arbeit unter den nationalen Minderheiten folgende:

Alle Nationalitäten des Landes zusammenzuschließen, um die Modernisierung des Landes zu verwirklichen; den nationalen Minderheiten tatkräftig zu helfen, um ihre Wirtschaft und Kultur beschleunigt zu entwickeln und die von der Geschichte hinterlassene tatsächliche Ungleichheit Schritt für Schritt zu beseitigen.

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