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Arbeitsgenehmigungsverfahren für Ausländer in Tibet vereinfacht
  2017-01-23 10:34:37  CRI

Lhasa

Ab 1. April werden Lockerungen bei der Vergabe von Arbeitsgenehmigungen an Ausländer im chinesischen Autonomiegebiet Tibet gelten. Dies gab das tibetische Büro für Personalmanagement und Sozialversicherung am Sonntag bekannt.

Dieselbe Regelung, die national in China gilt, solle nun auch für ausländische Arbeitnehmer in Tibet gelten. Außerdem werde ein „grüner Kanal" für hochrangige ausländische Intellektuelle geöffnet. Der neuen Regelung zufolge brauchen Antragssteller bei der Visumsbeantragung keine Papierdokumente mehr vorzulegen. Eine mündliche Versicherung über einen einwandfreien Lebenswandel genügt, was die Bearbeitungsdauer wesentlich verkürzt.

Statistiken zufolge arbeiten in Tibet ständig etwa 200 Ausländer, vor allem in den Bereichen Pädagogik und wissenschaftliche Forschung.

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