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Lufthansa hat Aufsichtspflicht nicht verletzt
  2015-04-10 10:24:53  cri

Berlin

Die Lufthansa ist nach Worten des deutschen Luftfahrtbundesamtes (LBA) ihren Aufsichtspflichten im Fall des Piloten der abgestürzten Germanwings-Maschine nachgekommen. LBA und Lufthansa seien zu der gemeinsamen Überzeugung gekommen, dass die Verfahrenswege zur Erlangung der Fluglizenz eingehalten worden seien, erklärte das LBA am Donnerstag.

Nach bisherigen Ermittlungen litt der Co-Pilot Andreas Lubitz an Depressionen und unterbrach deswegen 2009 seine Pilotenausbildung. Das LBA war von der Lufthansa nach Angaben der Behörde nicht über die abgeklungene Depression informiert worden. Das Flugmedizinische Zentrum der Lufthansa stellte dem Piloten 2009 ein Flugtauglichkeitszeugnis aus und übermittelte dies der Aufsichtsbehörde. Dieses Vorgehen ist aus LBA-Sicht jedoch nicht zu beanstanden.

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