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Neue Millionenstrafen: China weitet Anti-Monopol-Ermittlungen aus
  2014-09-12 15:07:20  cri

Chinas Nationale Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC) hat am 9. Sept. Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 114 Millionen Yuan (über 14 Millionen Euro) gegen drei Zementhersteller in der Provinz Jilin verhängt. Damit setzt das chinesische Kartellamt seinen harten Kurs gegen Preisabsprachen und monopolartige Marktstrukturen fort.

Statistiken zufolge hat das Amt 2014 bereits sechs Mal Bußgelder über 100 Millionen Yuan eingefordert, die Gesamtsumme beläuft sich im laufenden Jahr auf knapp drei Milliarden Yuan, umgerechnet rund 378 Millionen Euro.

Mit den verstärkten Anti-Monopol-Ermittlungen seit Anfang des Jahres kamen Stimmen auf, dass die eingeleiteten Verfahren sich vorrangig gegen ausländische Unternehmen richteten. So hatten zum Beispiel die Handelskammern der EU und der USA in China gegen eine „unfaire Behandlung" ihrer Unternehmen protestiert. Die jüngsten Entwicklungen und bisherigen Statistiken zu den ausgesprochenen Strafen machen jedoch deutlich, dass diese Vorwürfe nicht haltbar sind. Die Anti-Monopol-Ermittlungen der Behörden beschränken sich auch nicht auf bestimmte Branchen oder Unternehmensformen.

Das Anti-Monopol-Gesetz ist am 1. August 2008 in Kraft getreten. Insgesamt sind mehr inländische als ausländische Unternehmen bestraft worden. Auch die Gesamtsumme der Bußgelder war für chinesische Firmen insgesamt höher. Die Herkunft der Unternehmen ist für die Behörden irrelevant, die Ermittlungen basieren lediglich auf tatsächlich geahndeten Verstößen gegen das Anti-Monopol-Gesetz.

Chinas Ministerpräsident Li Keqiang hat auf dem Davos-Sommerforum 2014 im Gespräch mit ausländischen Unternehmern betont, die vom Kartellamt bestraften ausländischen Unternehmen machten nur zehn Prozent aller Verfahren aus. Die Ermittlungen des Amtes seien nicht gegen bestimmte Firmen gerichtet. Li hoffe, die betroffenen ausländischen Unternehmen könnten sich an die Gesetze und moralischen Werte in China halten.

In der Vergangenheit wurden wegen des noch unvollständigen Anti-Monopol-Systems nur wenige Einzelfälle öffentlich. Mit den Erfahrungen in den vergangenen sechs Jahren hat man die Ermittlungsverfahren ständig verbessert und transparenter gemacht. Aus Sicht der Zentralregierung ist die Arbeit des Kartellamts für die Aufrechterhaltung der Marktordnung, einen fairen Konkurrenzkampf sowie für den Verbraucherschutz unverzichtbar.

Experten gehen davon aus, dass sich derartige Verfahren in der Zukunft weiter häufen und auf andere Branchen ausweiten werden. Bisher waren unter anderem Hersteller von Fernsehern, Milchpulver, alkoholischen Getränken, Fahrzeugen, Versicherungsunternehmen und Zementhersteller betroffen.

Die Anti-Monopol-Kampagne der Regierung findet Anklang in der Bevölkerung. Viele hoffen auf ähnliche Ermittlungen in Branchen, die direkten Einfluss auf das Alltagsleben der Bürger haben, wie die Trinkwasser-, Strom-, Erdöl- und Erdgasindustrie sowie Telekommunikationsunternehmen, Banken und Immobilienanbieter.

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