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China fördert Ausarbeitung des E-Commerce-Gesetzes
  2017-11-23 16:15:58  cri

Das erste umfassende chinesische Gesetz im Bereich des E-Commerce, wird zurzeit ausgearbeitet. Am Mittwoch hat der chinesische Verbraucherschutzverband eine betreffende Sitzung abgehalten. Dabei erörterten die Teilnehmer unter anderem Fragen zur Verwaltung der E-Commerce-Betreiber, zu unfairem Wettbewerb und zum Schutz der Konsumenten.

Experten fordern, dass das Gesetz die Verantwortung der Plattform-Betreiber erhöhen und die Rechte der Konsumenten besser schützen muss.

In den letzten Jahren hat sich der E-Commerce in China sprunghaft entwickelt. Das chinesische E-Commerce-Volumen stieg 2016 um 25,5 Prozent auf rund 30 Billionen Yuan RMB. Der E-Commerce hat die Lebens- und Konsumweise der Chinesen von Grund auf verändert.

Aufgrund der rapiden Entwicklung des E-Commerce sowie seiner vielfältigen Geschäftsformen gibt es jedoch einige Probleme, die dringend gelöst werden müssen.

2013 wurde die Ausarbeitung des chinesischen E-Commerce-Gesetzes in Gang gesetzt. Anfang November 2017 haben chinesische Legislativbehörden den Gesetzesentwurf überprüft. Shi Jianzhong, Vizepräsident der China University of Political Science and Law, sagte, im Gesetzesentwurf sei auf die von den Bürgern angebrachten Probleme eingegangen worden. Darunter falle der Verkauf gefälschter Waren und Schwierigkeiten bei der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Handelsplattformen stärker in die Verantwortung genommen.

Qiu Baochang vom Beijing Huijia Rechtsanwaltsbüro meinte, der Gesetzesentwurf sehe eine standardisierte Verantwortung der E-Commerce-Plattformen vor, damit die Rechte der Konsumenten besser geschützt werden.

„Gemäß dem Gesetzentwurf sollen die Plattformen ihre Überprüfungspflicht erfüllen. In der Frage des geistigen Eigentums haben die Plattformen Mitverantwortung. Bisher wurden die Händler beim Verkauf gefälschter Waren zur Verantwortung gezogen. Jetzt sollen die Plattformen ebenfalls die Verantwortung tragen. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, sind es die Plattformen, die im Fall von gefälschter Ware und falscher Werbung Kompensation leisten müssen."

Yang Xiaojun, Generalsekretär des Beijinger Verbraucherschutzverbandes, meinte, dass auch neue Geschäftsmodelle wie das We-Business miteingeschlossen werden sollen.

„Momentan gibt es noch keine offizielle Definition für das We-Business. Doch die gleichen Probleme, die wir von E-Commerce-Plattformen kennen, treten jetzt auch beim We-Business auf. Daher schlagen wir vor, dass das neue Gesetz auch diese neuen Handelswege mitaufnehmen soll."

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