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China ergreift Maßnahmen zur Umsetzung von Gesetz gegen häusliche Gewalt
  2016-11-25 14:29:25  cri
Der 25. November markiert den Internationalen Tag gegen häusliche Gewalt. Seit der Erlassung des chinesischen Gesetzes gegen häusliche Gewalt haben verschiedene Landesteile und Behörden entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes getroffen.

Offiziellen Angaben zufolge haben seit der Erlassung des Gesetzes am 1. März 2016 17 Provinzen, Autonome Gebiete und regierungsunmittelbare Städte insgesamt über 100 entsprechende Systeme und politische Dokumente ausgearbeitet. An vielen Orten konnten die Behörden für öffentliche Sicherheit rechtzeitig einschreiten, während gleichzeitig ununterbrochen standardisierte Warnungen in Umlauf gebracht wurden. Es wurden außerdem Methoden zur Umsetzung eines Warnsystems gegen häusliche Gewalt erarbeitet, damit das System eine höhere Durchführbarkeit besitzt.

Eine Besonderheit des Gesetzes ist die Anordnung zum Schutz der persönlichen Sicherheit. Demnach können sich in einer Ehe befindliche Personen bei häuslicher Gewalt oder der Androhung häuslicher Gewalt bei Gerichten um eine Anordnung zum Schutz der persönlichen Sicherheit bewerben. Diese Anordnung bleibt nach der Ausstellung selbst dann in Kraft, wenn der Täter sie nicht annimmt. Mit dieser Anordnung wird verboten, dass dem Antragsteller häusliche Gewalt angetan wird. Gleichzeitig verbietet sie, dass der Antragsteller und seine Familienangehörige belästigt und verfolgt werden. Der Täter kann aufgefordert werden, aus der Wohnung des Antragstellers auszuziehen. Zudem können andere Maßnahmen zum Schutz des Antragstellers getroffen werden. Li Mingshun von der chinesischen Jura-Studiengesellschaft glaubt, dank der Anordnung zum Schutz der persönlichen Sicherheit könnten im Kampf gegen häusliche Gewalt statt Strafen nach der Tat, Vorbeugungsmaßnahmen genutzt werden.

Die stellvertretende Vorsitzende des Nationalen Frauenverbands, Song Xiuyan, sagte, Frauenorganisationen in China müssen kontinuierlich über das Gesetz gegen häusliche Gewalt informieren und Lösungsmöglichkeiten für Widersprüche und Ehe-Dispute anbieten.

„Betroffenen Frauen, Kindern und Familien muss durch verschiedene Plattformen und Institutionen Hilfe angeboten werden, zum Beispiel bei Anzeigen, außergerichtlichen Vermittlungen, rechtlicher Unterstützung, psychologischer Beratung und Nothilfe. Informationen im Internet und entsprechende Rechtsverletzungen müssen aufmerksam beobachtet werden. Die Effizienz des Schutzes der Rechte und Interessen von Frauen und Kindern muss kontinuierlich erhöht werden."

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