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Die WTO und China

Im April 1994 wurde auf der GATT-Ministerkonferenz im marokkanischen Marrakesch beschlossen, die Welthandelsorganisation (WTO) zu gründen. Am 1. Januar 1995 wurde die WTO eingerichtet. Der Grundsatz dieser Organisation liegt darin, die Entwicklung von Wirtschaft und Handel zu fördern, um den Lebensstandard zu heben, eine umfassende Beschäftigung zu gewährleisten, die realen Einkommen zu garantieren und das Wachstum des Konsums voranzutreiben. Die WTO setzt sich für nachhaltige Entwicklung ein, um die Ressourcen der Welt rationell zu benutzen und die Produktion von Waren und Dienstleistungen auszubauen. Darüber hinaus sollen internationale Zoll- und Handelsbarrikaden in großem Maße reduziert bzw. abgeschafft werden. Die WTO zählt insgesamt 144 Mitglieder. Ihr Hauptquartier befindet sich in Genf.

Seit Chinas Antrag zur Wiederherstellung des Status als GATT-Vollmitglied im Jahre 1986 hat sich China stets um den Beitritt zum GATT (bzw. der WTO) bemüht. Von Januar bis September 2001 fanden vier Sitzungen der China-Arbeitsgruppe der WTO statt. Dabei wurden die multilateralen Verhandlungen über Chinas Beitritt zur WTO abgeschlossen und die gesetzlichen Dokumente angenommen. Vom 9. bis zum 14. November des gleichen Jahres fand die 4. Ministerkonferenz der WTO in Katars Hauptstadt Doha statt, an der auch eine chinesische Delegation unter der Leitung des Ministers für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit Shi Guangsheng teilnahm. Am 11. Dezember 2001 unterzeichnete China das Beitrittsprotokoll und nahm schließlich am 19. und 20. Dezember als offizielles WTO-Mitglied an der Konferenz des allgemeinen Rats der WTO teil.

Am 1. Januar 2002 hatte das Komitee für Zollbestimmungen beim chinesischen Staatsrat neue Zollbestimmungen erlassen. Am 22. Januar wurde die 86. Konferenz des Textilaufsichtsorgans der WTO (TMB) abgehalten, auf der die von China vorgelegten Mitteilungen über die Erhaltung von provisorischen Schutzmaßnahmen beim Import von Textilien und Kleidung überprüft wurden. Dabei wurden keine Einwände erhoben. Am 1. Februar traten die Verwaltungsregeln der Volksrepublik China für die Finanzinstitutionen mit auswärtigem Kapital und die Verwaltungsvorschriften für die Finanzinsitutionen in Kraft. Am 11. Februar hatte der Staatsrat die Anweisung für auswärtige Investitionen erlassen, die dann ab dem 1. April 2002 in Kraft treten sollte. Am 30. Juni hatte die chinesische WTO-Delegation 23 WTO-Mitgliedern, darunter die USA, Kanada, Japan und Europa, eine Liste vorgelegt, in der die Forderung nach Öffnung des Marktes für Dienstleistungshandel in den WTO-Mitgliedern gestellt worden war. Am 1. November trat die provisorischen Regeln für die Untersuchung der Außenhandelsbarrieren in Kraft. Am 10. Dezember wurde die endgültige Überprüfung der Volksrepublik durch den Genralrat der WTO abgeschlossen.

Am 1. Juni 2004 traten die Verwaltungsmaßnahmen für die Geschäftsbereiche der auswärtigen Investitionen offiziell in Kraft. Am 1. Juli wurde das revidierte Außenhandelsgesetz und die Maßnahmen für die Eintragung der Außenhandelsbetreiber gültig gemacht. Das war ein halbes Jahr früher als voher zugesagt. Am 11. Dezember hatte die Volksrepublik auswärtiges Kapital zugelassen, in den Telekommunikationsmarkt zu investieren. Auch wurde der Einzelhandelsmarkt für Fertigöl dem auswärtigen Kapital geöffnet.

Am 1. Januar 2005 wurde der chinesische Zollsatz für Agrarprodukte auf das Niveau gesenkt, das China bei seinem WTO-Beitritt versprochen hatte. Konkret wurde der Wert von 23,2 Prozent auf 15,35 Prozent gesenkt. Gleichzeitig wurde das Erlaubnis der Quote für Automobilimport aufgehoben und gleichzeitig das Zoll für importierten Kraftfahrzeuge auf 30 Prozent gesenkt. Damit waren alle Zusagen Chinas bei seinem WTO-Beitritt, die eine Aufhebung aller nichttarifären Zollgebühren vorsahen, erreicht worden.

Im November 2006 wurden die revidierten Verwaltungsvorschriften für Banken mit auswärtigem Kapital veröffentlicht, die ab dem 11. Dezember 2006 in Kraft treten sollten. Demnach sollten Banken mit auswärtigem Kapital wie chinesische Staatsbürger behandelt werden.

Am 29. November 2007 hatte China der WTO eine Revision des handelsbezogenen Urheberrechtsvertrages eingereicht und das Recht auf Nachahmung und Export von patentgeschützten Medikamenten erhalten. Am 28. Dezember 2007 hatte die chinesische Regierung den Antrag für den Beitritt zum WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) unterzeichnet.

Vom 21. bis 23. Mai 2008 fand die zweite Überprüfung der WTO gegenüber Chinas Handelspolitik im WTO-Hauptquartier in Genf statt.

Am 14. September 2009 hat die chinesische Regierung wegen der Einschränkung der USA gegen von China importierte Reifen einen WTO-Verfahren zur Lösung des Handelsstreits in Gang gesetzt.

Am 1. Januar 2010 hatte die Volksrepublik die Zollgebühren für weitere 6 Waren wie Erdbeeren gesenkt. Damit sind alle Zusagen Chinas bei seinem WTO-Beitritt zur Zollsenkung erreicht worden.

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