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Die Volksstaatsanwaltschaften

Die Volksstaatsanwaltschaften sind Staatsorgane der Gesetzesaufsicht und erfüllen ihre Aufgaben in der Ausübung staatsanwaltschaftlicher Befugnisse. Sie üben staatsanwaltschaftliche Vollmachten gegenüber schwerwiegenden Straftaten wie Landesverrat und Abspaltung des Landes und überprüfen das strafrechtliche Ermittlungsverfahren der Polizei, um über Festnahme, Anklage oder Verzicht auf die Strafverfolgung zu entscheiden. Bei strafrechtlichen Verfahren erheben und unterstützen sie öffentliche Anklagen und überwachen die Aktivitäten der Polizei, Volksgerichte, Gefängnisse und Untersuchungsgefängnisse, damit diese den Gesetzen entsprechen.

Wie die Volksgerichte üben die Volksstaatsanwaltschaften entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ihre staatsanwaltschaftlichen Vollmachten unabhängig aus, frei von Einmischung durch Verwaltungsbehörden, gesellschaftliche Organisationen oder Individuen. Die Gesetze werden gegenüber allen Bürgern gleich angewandt. Der Staat hat die Oberste Volksstaatsanwaltschaft, die Volksstaatsanwaltschaften auf Lokalebene sowie spezielle Volksstaatsanwaltschaften wie die militärischen Staatsanwaltschaften eingerichtet. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft, die dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongress verantwortlich ist, übt im Namen des Staates die staatsanwaltschaftlichen Vollmachten unabhängig aus und leitet die Arbeiten der Staatsanwaltschaften auf verschiedener Ebene, um die Ganzheit der Gesetze und deren richtige Durchführung zu gewährleisten.

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