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Die Volksgerichte

Die Volksgerichte sind die Organe der Rechtsprechung des Staates. Neben dem Obersten Volksgericht, das vom Staat eingerichtet wird, gibt es in den Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten die höheren, die mittleren und die unteren Volksgerichte. Das Oberste Volksgericht ist in China das höchste Organ der Rechtsprechung. Es ist dem Nationalen Volkskongress und dessen Ständigem Ausschuss verantwortlich und beaufsichtigt die Arbeit der Rechtsprechung der lokalen Volksgerichte aller Ebenen und der speziellen Volksgerichte.

Zu den Hauptbefugnissen des Obersten Volksgerichtes gehören unter anderem Verhandlung über Einsprüche bei juristischen Verfahren der Gerichtshöfe auf Lokalebene sowie der Obersten Volksanwaltschaft, Bestätigung des Todesurteils, Übernahme der Rechtsfälle von unteren Instanzen oder Forderung zur Wiederaufnahme des Verfahrens bei Fehlern der bereits gültig werdenden Urteilen und Entscheidungen, Erklärung des Strafrechts, usw..

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