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Sollten Studenten erlaubt werden, während des Studiums zu heiraten?
   2005-10-18 17:18:22    cri
Alle chinesischen Erstsemestern wird bei ihrer Einschreibung eingeschärft, daß es Studenten untersagt ist, während des Studiums zu heiraten. In den Artikeln 33 und 35 der ?Verwaltungsregeln für Studenten der regulären Hochschulen und Universitäten?, die von der Staatlichen Erziehungskommission 1990 erlassen wurden, ist vorgesehen: ?Studenten, die während des Studiums ohne Genehmigung heiraten, werden vom Studium ausgeschlossen und dürfen auch in der Zukunft ihr Studium nicht wiederaufnehmen.? In diesem April verkündete das Erziehungsministerium, die Einschränkungen von Alter und Familienstand der Kandidaten, die sich zur Hochschulaufnahmeprüfung anmelden, ab diesem Jahr abzuschaffen. Bisher ist die Erziehungsbehörde jedoch nach wie vor nicht bereit, ihre ehemalige Position zu ändern. Hinsichtlich der Frage, ob die Studenten während des Studiums heiraten dürfen oder nicht, sind in der Öffentlichkeit jedoch wieder lebhafte Debatten im Gange. Warum ist die Heirat von Studenten verboten? -- Guo Guangdong, ein Beamter des Justizamts der Stadt Shanghai Warum ist die Heirat von Studenten verboten? Dies ist angeblich auf die Verwaltungsregeln für Studenten der regulären Hochschulen und Universitäten (kurz: Hochschulregeln) zurückzuführen. Alle wissen sicherlich, was die Entscheidung der Schulbehörde über den Studiumausschluß für einen Studenten, der, um zur Uni gehen zu können, zahlreiche Schwierigkeiten überwunden hat, bedeuten würde. Daher hat bisher kaum ein Student gegen diese strengen Schulregeln über das Heiratsverbot verstoßen. Entsprechen die Hochschulregeln jedoch den betreffenden Bestimmungen des Ehegesetzes? Das derzeit geltende Ehegesetz, das 1980 erlassen wurde, sieht im 2. und 4. Artikel vor: In China herrscht ein System der freiwilligen Eheschließung, im Rahmen ein Mann und eine Frau aus freiem Willen in den Ehestand eintreten können, wobei weder eine Seite die andere zwingen noch eine dritte Seite sich einmischen darf. Was die Heiratsfreiheit anbelangt, hat das Ehegesetz keinen Ausnahmefall erwähnt. Daher sollte einem Mann und einer Frau, solange sie das gesetzliche Heiratsalter erreicht und allen anderen gesetzlichen Heiratsbedingungen entsprochen haben und in den Ehestand eintreten wollen, erlaubt werden, ihre Eheschließung registrieren zu lassen. Keine Einheit und keine Einzelperson darf sich in diese Angelegenheit einmischen oder das Heiratsalter willkürlich anheben. Daraus kann man sehen, daß die Hochschulregeln gegen das Ehegesetz verstoßen und zweifelsohne das Heiratsalter indirekt angehoben und die Ehefreiheit beschränkt haben. Insbesondere die Regel über den Ausschluß vom Studium stellt eine Bedrohung für Studenten dar, die während des Studiums heiraten möchten. Darüber hinaus fragt man sich, was die Formulierung ?ohne Genehmigung? in den Regeln bedeuten soll. Braucht die Freiheit zur Heirat eines Bürgers eine besondere Genehmigung? Einige Leute sind der Ansicht, daß die Beziehung zwischen den Hochschulregeln und dem Ehegesetz der Beziehung zwischen Sonderverordnungen und allgemeinen Gesetzen gleiche (s. Seite 87 des Buches ?Praktische Forschung von Zivil- und Handelsgesetzen?Ehe und Familie?, herausgegeben vom Shanxier Verlag für Wirtschaft im Jahr 1997). Nach dem allgemeingültigen Prinzip werden ?Sonderverordnungen Priorität eingeräumt werden?. Daher soll in bezug auf das Heiratsproblem von Studenten der Sonderverordnung, nämlich den Hochschulregeln, Priorität eingeräumt werden. Jedoch haben diese Leute eine wichtige Voraussetzung übersehen. Sonderverordnungen und allgemeine Gesetze müssen von ein und demselben Gesetzgebungsorgan ausgearbeitet werden, d. h. nur wenn die Hochschulregeln nicht von der Staatlichen Erziehungskommission, sondern wie das Ehegesetz vom Nationalen Volkskongreß ausgearbeitet werden, kann das Prinzip, daß ?Sonderverordnungen Priorität eingeräumt werden?, erst gültig sein. Daher muß die Beziehung zwischen den Hochschulregeln und dem Ehegesetz wie die Beziehung zwischen einer untergeordneten Verordnung und dem übergeordneten nationalen Gesetz betrachtet werden. Falls dem nicht so geschehe, würden die Einheit und die Würde der Rechtsordnung des Landes beeinträchtigt werden. Dies ist im Artikel 83 des Gesetzes über die Gesetzgebung deutlich verankert. Informationen zufolge gibt es in Hochschulen der entwickelten Länder kaum ein Heiratsverbot. Der Grund, daß die chinesische Erziehungskommission die o. g. Regeln ausgearbeitet hat, liegt vielleicht in der Befürchtung, daß die Heirat von Studenten die normale Unterrichtsordnung beeinträchtigen könnte. In der Tat zeigt die Heirat nur, daß ein Mann und eine Frau ihre Ehebeziehung in einem gesetzlichen festgelegten Rahmen und nach diesbezüglicher Prozedur festgesetzt haben. Gewisse Abteilungen können unter bestimmten Umständen das Recht ausüben, einige Beschränkungen wie die der Geburtengebung einzuführen. Es ist bisher jedoch noch wie erlaubt gewesen, das Recht der Bürger, zu heiraten, zu verbieten. Es gibt in China noch weitere Bestimmungen über das Heiratsverbot wie z. B., daß es Lehrlingen während der Lehre untersagt ist, zu heiraten. Sportlern in einigen Sportbereichen und wichtigen Tänzern in einigen Ensembles ist ebenfalls nicht gestattet, zu heiraten, bevor sie ein von ihren Einheiten festgelegtes Alter erreicht haben. Alle diese sogenannten Regeln haben gegen das Ehegesetz verstoßen. Es handelt sich hier um ungültige Verordnungen, die von den zuständigen Abteilungen nach dem Gesetz abgeändert oder abgeschafft werden sollten. Studenten sollten nicht heiraten --He Ying, ein Reporter der China Youth Daily Nach dem Erlaß des neuen Ehegesetzes und der Lockerung des Alters der Kandidaten, die sich zur Hochschulaufnahmeprüfung anmelden, erregte die Frage, ob Studenten während des Studiums heiraten dürfen oder nicht, in der Öffentlichkeit lebhafte Debatten. Einige Leute sind der Ansicht, daß Eheschließung von Studenten die normale Unterrichtsordnung beeinträchtigen würde, während andere meinen, daß die Heiratsfreiheit vom Ehegesetz geschützt werde und eine dritte Seite sich nicht einmischen dürfe und auch die Erfahrungen ausländischer Hochschulen bewiesen hätten, daß die Heirat von Studenten zu keinem Problem geführt habe. Ich finde, daß die letzteren zwar dem Vorschriftscharakter und der Würde des Gesetzes große Aufmerksamkeit schenken, dabei sie jedoch vernachlässigen, daß Gesetze erst dann strikt durchgeführt werden können, wenn sie mit der traditionellen Moral und den Gegebenheiten des Landes integriert sind. Hier möchte ich auf keinen Fall der Autorität des Gesetzes trotzen. Im Gegenteil, meiner Meinung nach handelt es sich um eine angemessene Haltung gegenüber dem Gesetz. Die Hochschuljahre sind eine goldene Zeit zum Lernen im Leben eines Menschen. Ich bin nicht dagegen, daß Studenten sich ineinander verlieben. Zu heiraten ist jedoch eine ganze andere Sache, da die Ehe viele Verantwortungen und Pflichten umfaßt. Für viele Studenten, deren psychologische Entwicklung oft noch nicht reif ist, ist die Ehe absolut keine leichte Last. Daher wird eine übereilte Heirat möglicherweise dazu führen, daß sowohl das Studium als auch die Ehe scheitern. Das Erziehungsministerium hat nun kürzlich die Einschränkung des Alters der Kandidaten, die sich zur Hochschulaufnahmeprüfung anmelden, abgeschafft. Dies bedeutet, daß eine Anzahl neuer Studenten, die die Heiratsbedingungen bereits erfüllen, in die Hochschulen eintreten wird. Sollte ihnen erlaubt werden, während des Studiums zu heiraten? Ich gebe eine verneinende Antwort auf diese Frage. Für diese neuen Studenten wird es ebenfalls eine Priorität sein, hart zu studieren. Wahre Liebe wird die Prüfung der Zeit bestehen. Die goldene Zeit, zu studieren, ist jedoch vergänglich. Darüber hinaus würde die Eheschließung einiger Studenten sicherlich ihre Kommilitonen beeinflussen, was schließlich die Unterrichtsordnung beeinträchtigen würde. Wir können nicht aufgrund dessen, daß das Ehegesetz die Heiratsfreiheit festgelegt hat, die Vernünftigkeit der Hochschulregeln abstreiten. Beispielsweise haben die Bürger dem Gesetz gemäß die Redefreiheit. Jedoch wird diese Freiheit in einigen öffentlichen Stätten wie im Kino und im Theater in gewissem Grad beschränkt, um die Interessen aller Menschen zu garantieren. Es ist zu bedauern, daß die Hochschulregeln und das Ehegesetz in einigen Aspekten nicht übereinstimmen. Dies gehört jedoch zu den unvermeidlichen Problemen im Zuge des Aufbaus der Rechtsstaatlichkeit eines sozialistischen Landes. Ich bin davon überzeugt, daß durch die Bemühungen aller Seiten alle Probleme schließlich gelöst werden können. Wir können nicht aufgrund einiger kleiner Differenzen eine Regel, die sowohl der traditionellen Moral entspricht als auch wirkungsvoll ist, abschaffen. Ich bin dafür, von ausländischen Erfahrungen zu lernen, dabei müssen wir jedoch auch von unseren Gegebenheiten ausgehen. Gegenüber einigen Erfahrungen aus dem Ausland sollten wir, aufgrund der Unterschiede in den objektiven Bedingungen und der traditionellen Moral, vorsichtige Haltung einnehmen. Aufhebung rechtswidriger Regeln notwendig -- Han Dayuan, Professor und Vizerektor des Instituts für Rechtswissenschaft bei der Universität des Chinesischen Volkes Die Regeln der Erziehungsbehörde über das Heiratsverbot während des Studiums, die nicht dem Prinzip, nach dem Gesetz zu verwalten, entsprechen, müssen von Grund auf abgeändert werden. Aufgrund der Abschaffung der Einschränkungen von Alter und Familienstand der Kandidaten, die sich zur Hochschulaufnahmeprüfung anmelden, werden viele ältere Studenten in die Hochschulen eintreten. Dies bedeutet für die Hochschulregeln eine Herausforderung. In der Tat haben viele Hochschulen die o. g. Regeln angemessen abgeändert. Beispielsweise genehmigen die Schulbehörden einiger Hochschulen die Eheschließung von Studenten, wenn das Gesamtalter beider Heiratsantragsteller 50 Jahre erreicht. Die Regel über das Heiratsverbot von Studenten muß im Geist der Rechtsordnung und dem Prinzip der Gesetzgebung gemäß so schnell wie möglich abgeändert werden. Die Ehefreiheit -- ein Recht der Bürger, das in der Verfassung verankert ist, darf nicht durch jegliche Regel beschränkt werden. In Übereinstimmung mit der Verfassung finden sich sowohl im vom NVK 1980 erlassenen Ehegesetz als auch im jüngst angenommenen Abänderungsentwurf des Ehegesetzes die folgenden Inhalte: In China wird ein System der Ehefreiheit durchgeführt, in dem ein Mann und eine Frau aus freiem Willen in den Ehestand eintreten können, wobei weder eine Seite die andere zwingen noch eine dritte Seite sich einmischen darf. Was die Heiratsfreiheit anbelangt, hat das Ehegesetz keinen Ausnahmefall erwähnt. Daher soll einem Mann und einer Frau, solange beide das gesetzliche Heiratsalter erreichen und anderen gesetzlichen Heiratsbedingungen entsprechen, erlaubt werden, sich als Verheiratete registrieren zu lassen. Keine Einheit und keine Einzelperson dürfen sich willkürlich einmischen oder das Heiratsalter eigenmächtig anheben. Was die Bestimmung über das gesetzliche Heiratsalter anbelangt, haben nur autonome Gebiete der nationalen Minderheiten das Recht, nach dem Gesetz diese Bestimmung den lokalen Gegebenheiten entsprechend abzuändern, und nur lokale Körperschaften des öffentlichen Rechts sind befugt, diese Abänderungen vorzunehmen. Daß ?untergeordnete Gesetze hinter übergeordneten zurücktreten müssen?, ist ein wichtiges Prinzip der Gesetzgebung. Hinsichtlich des Heiratsproblems muß die Beziehung zwischen den Hochschulregeln und dem Ehegesetz wie die Beziehung zwischen einem untergeordneten und einem übergeordneten Gesetz betrachtet werden. Die Regeln eines untergeordneten Gesetzes dürfen nicht gegen die Bestimmungen eines übergeordneten Gesetzes verstoßen, sonst werden die Würde und die Einheit der Rechtsordnung des Landes beeinträchtigt werden. Ich bin mit dem Hintergrund der Veröffentlichung der Hochschulregeln im Jahr 1990 vertraut. Unter den damaligen besonderen Umständen sorgten sich die Hochschulen darum, daß die Eheschließung von Studenten das Studium und die Unterrichtsordnung beeinträchtigen würde. Zuvor hatten einige Hochschulen ihren Studenten sogar verboten, Freunde bzw. Freundinnen zu haben. Während der Ausarbeitung eines Gesetzes oder einer Verordnung sollten die zuständigen Personen zunächst einmal berücksichtigen, ob sie das Gesetzgebungsrecht haben oder nicht und ob ihre Verordnungen gegen Gesetze verstoßen haben oder nicht. Hinsichtlich des Heiratsalters sollten die Hochschulbehörden Studenten Gebote über späte Heirat bzw. späte Geburt machen, aber keine gesetzwidrigen Regeln aufstellen.
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