Beijing
Der chinesische Staatsrat hat die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsvertragsgesetz erlassen. Das Ziel dieser Regelungen ist es, die praktische und effiziente Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten.
China wolle sein System der Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern anpassen, erklärte ein Mitglied des Staatsrats am Freitag in Beijing. Diese Anpassung diene hauptsächlich der Wahrung der Grundinteressen der Arbeitnehmer und der Pflege des Verhältnisses zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern.
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