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Entwurf des Gesetzes über Körperschaftssteuern der Unternehmen wird überprüft
   2007-03-13 09:36:00    Seite drucken   cri
Beijing

Der Entwurf des Gesetzes über Körperschaftssteuern für Unternehmen ist nach Meinungen und Anregungen der zirka 3.000 Abgeordneten des Nationalen Volkskongresses revidiert worden. Dabei gibt es 15 Änderungen. Der revidierte Gesetzentwurf wird zur Überprüfung der Jahrestagung des NVK vorgelegt.

Nach dem Gesetz wird die Rate der Körperschaftssteuern für in- und ausländische Unternehmen einheitlich auf 25 Prozent festgelegt. Kleine Gesellschaften mit geringen Profiten, die den einschlägigen Voraussetzungen entsprechen, und vom Staat schwerpunktmäßig unterstützte High-Tech-Unternehmen erhalten besondere Vergünstigungen. Auswärtige Unternehmen, denen eigentlich die Begünstigungssteuerrate zusteht, können innerhalb der nächsten fünf Jahre trotz des neuen Gesetzes Steuervergünstigungen beanspruchen.

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