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Gesetzentwurf über Eigentumsrechte zur Abstimmung vorgelegt
   2007-03-08 13:30:52    Seite drucken   cri
Beijing

Der Entwurf des chinesischen Gesetzes über Eigentumsrechte ist am Donnerstag dem Nationalen Volkskongress, dem obersten Machtorgan Chinas, zur Abstimmung vorgelegt worden. Der stellvertretende Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, Wang Zhaoguo, erläuterte während der Sitzung einige Details des Entwurfes. Dem Gesetzentwurf zufolge wird China die Rechte sowohl für öffentliches, als auch für privates Eigentum gleichberechtigt schützen.

Das Gesetz über Eigentumsrechte ist ein wichtiger Bestandteil des chinesischen Rechtssystems. China wird dem Gesetz zufolge die privaten legalen Einkommen, die Wohnungen und die Lebensartikel schützen. Zugleich werden private Spareinlagen und Investition sowie deren Erlös geschützt. Außerdem wird China den Schutz des staatseigenen Vermögens weiter verstärken. In dem Entwurf wird außerdem gefordert, die Grundinteressen der Bauern zu gewährleisten. Zugleich beinhaltet der Gesetzentwurf geeignete Lösungen bei Fragen, die die Lebensinteressen der Bevölkerung betreffen, etwa Entschädigungen für Flächen von großer Bedeutung für die Infrastruktur oder Immobilien.

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