Beijing
Der Schutz der Großen Mauer wird von nun an einheitlich geregelt. Der chinesische Staatsrat hat vor kurzem auf einer Routinesitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Nun soll ein Gesamtkonzept zum Schutz der Großen Mauer erarbeitet werden, das einheitliche Vorschriften zum Schutz der Großen Mauer, die seit 1987 zum UNESCO-Weltkulturerbe zählt, festlegt. Die Große Mauer wird abschnittsweise verwaltet, sie darf nur unter Einhaltung strengster Kriterien kommerzialisiert werden.
In den vergangenen Jahren hat die Große Mauer ihr historisches Erscheinungsbild an vielen Stellen bereits durch unkontrollierte Erschließung verloren. Einer Umfrage der chinesischen Studiengesellschaft für Große Mauer zufolge ist nur noch etwa die Hälfte der Mauer unverändert erhalten.
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