Beijing
Bis zur Beendigung der Frist zur Vorlage von Anträgen seitens der Abgeordneten des 10.Chinesischen Nationalen Volkskongresses sind bis zum 10. März, 24.00 Uhr, insgesamt 1006 Anträge entgegengenommen worden. Diese Anträge betreffen hauptsächlich die Gesetzgebung und Änderung der Gesetze in bezug auf die Verstärkung der selbständigen Innovationsfähigkeit, auf den Aufbau neuer ländlicher Gebiete und auf die soziale Absicherung und Hilfeleistung.
Den einschlägigen Gesetzen und Bestimmungen entsprechend haben die Abgeordneten des Chinesischen Nationalen Volkskongresses ihre Anträge vorgelegt. Auf diese Weise kamen sie ihren Pflichten nach und üben ihre Macht aus.
Die Präsidiumssitzung hat am Montag beschlossen, die Anträge an die zuständigen Ausschüsse des Chinesischen Nationalen Volkskongresses zur Überprüfung vorzulegen.
|