Beijing
Der chinesische Staatsrat hat am Montag eine Richtlinie zur Förderung und Regulierung nichtstaatlicher Investitionen in der Kulturbranche erlassen.
Demnach werden nunmehr private Investitionen in den Bereichen kulturelle Aufführungen, Museen, Kinos, Verkauf von Video- und Audio-Produkte, kulturelle Produkte und Export kultureller Dienstleistungen ermöglicht. Nichtstaatliches Kapital ist auch in Verlagen und Druckereien und in staatseigenen Unternehmen in bestimmten Kulturbereichen zugelassen.
Zudem hieß es in der Richtlinie, dass nichtsstaatliche Kulturbetriebe bei Projektgenehmigung, Qualifikationszertifizierung und Kapitalbeschaffung den staatseigenen Betrieben gleichgestellt werden.
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