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(GMT+08:00) 2005-01-17 20:28:18    
Schriftliche und persönliche Anträge bei Behörden in China ab Mai neu geregelt

CRI
Beijing

Die neuen Bestimmungen der chinesischen Regierung zur Handhabung schriftlich und persönlich geäußerter Bürgeranliegen vor Behörden werden am 1. Mai in Kraft treten. Wie die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua am Montag weiter mitteilte, entsprächen die neuen Regelungen den demokratischen Rechten der chinesischen Bevölkerung. Dabei handle es sich um die Weiterleitung und Behandlung von schriftlich und persönlich geäußerten Anliegen. Dazu zähle auch das Äußerungs- und Vorschlagsrecht der Bevölkerung gegenüber Regierungsbehörden und deren Angestellten, so die Xinhua weiter.

Laut den neuen Regelungen werden die Kontaktwege zwischen den Bürgern und den Behörden erweitert. Außerdem solle dadurch ein verantwortungsbewusster Umgang mit Informationen gefördert werden. Die betreffenden Behörden seien deshalb dazu aufgefordert worden, sich unverzüglich über die Lage und den Willen der Bevölkerung zu informieren und die Effizienz bei der Behandlung von schriftlichen und persönlichen Anträgen zu erhöhen, so die Xinhua weiter. Ziel sei es, die legitimen Rechte der Bevölkerung besser zu schützen und die Anliegen der Antragsteller schneller zu erledigen. Die derzeit geltenden Bestimmungen wurden vor zehn Jahren erlassen