Beijing
Wie aus dem Ständigen Ausschuss des Chinesischen Nationalen Volkskongresses zu erfahren war, wird eine Klausel über "Rücktritt wegen Verantwortung" in den dem Ausschuss zur Überprüfung vorgelegten Entwurf des chinesischen Beamtenrechts aufgenommen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, ein Führungsmitglied solle bei schweren Verlusten oder schlimmen Auswirkungen in der Gesellschaft durch seine ernsten Arbeitsfehler oder seine Pflichtversäumnis sowie bei gravierenden Unfällen die Verantwortung tragen und aus eigener Initiative zurücktreten. Wenn ein Führungsmitglied, das "wegen Verantwortung zurücktreten" soll oder aus anderen Gründen nicht mehr geeignet ist, weiter in seinem Amt zu bleiben, trotzdem nicht aus eigener Initiative einen Rücktritt beantrage, solle es zum Rücktritt befohlen werden.
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