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(GMT+08:00) 2004-08-25 17:09:53    
China vervollständigt mit demokratischer Politik das Schöffensystem in Gerichtsverfahren

CRI
Die Funktion des in China Jahrzehnte lang praktizierten Schöffensystems wird von ungenauen Reglungen im gültigen Recht schwer beeinträchtigt. Deshalb hat der oberste chinesische Gerichtshof beim chinesischen Volkskongress, dem Legislativorgan Chinas, einen Antrag auf einen Entscheidungsentwurf über die Vervollständigung des chinesischen Schöffensystems gestellt. Es ist zu erwarten, dass der Antrag, der gerade auf der Tagung des 10. ständigen Ausschusses des chinesischen Volkskongresses diskutiert wird, angenommen wird.

Das Schöffensystem ist ein Bestandteil des chinesischen Prozessrechts. Nach diesem System werden ehramtliche Richter oder Juristen als Schöffen zur Teilnahme an Gerichtsverfahren eingeladen. Das chinesische Schöffensystem hat sich ähnliche Schöffen- und Teilnahmesysteme im Ausland zum Vorbild genommen. Es bietet auch Normalbürgern die Gelegenheit, sich als Schöffen an der demokratischen Aufsichtsarbeit zu beteiligen. In China gibt es momentan schätzungsweise 23.000 Schöffen. Wegen unklarer Reglungen im chinesischen Recht besteht in der praktischen Anwendung des Schöffensystems bei Rechtsverfahren Verbesserungsbedarf. So war es zum Beispiel bisher nicht genau geregelt, wer für die Berufung eines Schöffenmitglieds zuständig ist. Das Problem ist mit einer Sonderreglung gelöst worden. Künftig werden die Schöffen von gleichgestellten Unterorganen des ständigen Ausschusses des Volkskongresses festgelegt.

Es ist außerdem oft Praxis, dass nur eine kleine Gruppe von ausgewählten Personen als Schöffen von manchen Gerichtshöfen beauftragt werden. Nach Experten führt dies zu einer mangelnden Repräsentation des chinesischen Schöffensystems. Denn die wenigen Schöffen werden lediglich als quasi eingestellte Richter berufen. Der neue Entwurf regelt nun, dass ehramtliche Richter oder Juristen abwechselnd als Schöffen zu Gerichtsverfahren eingeladen werden. Es darf außerdem nicht öfters als 10 Mal vorkommen, dass nur ein Schöffe an einem Verfahren teilnimmt.

Weil Schöffen und Richter in China rechtlich gleich gestellt sind und gleiches Recht zur Urteilsverhängung haben, regelt der Entwurf darüber hinaus die notwendige Qualifikation der Schöffen. Der Kommissionspräsident für Rechtsangelegenheiten im ständigen Ausschuss des chinesischen Volkskongresses, Hu Kangsheng, betonte dazu im Report des Ausschusses:

"Die Kommission für juristische Angelegenheiten hat nach Beratungen mit der Rechtskommission für innere Angelegenheiten und dem chinesischen Obersten Gerichtshof in dem neuen Entwurf die Qualifikation der Schöffen folgendermaßen geregelt: Der Schöffe muss sich mit der Verfassung der Volksrepublik China identifizieren. Außerdem besitzt er sowohl das Recht zu wählen, als auch gewählt zu werden. Er muss über 23 Jahre alt sein und muss sich moralisch und aufrichtig verhalten. Zudem muss er sich in guter gesundheitlicher Verfassung befinden. Der Schöffe muss darüber hinaus in der Regel mindestens einen Fachhochschul-Abschluss besitzen."

Am 28. August wird der ständige Ausschuss des chinesischen Volkskongress über den Entscheidungsentwurf zur Vervollständigung des chinesischen Schöffensystems abstimmen. Wenn der Antrag angenommen wird, wird das Gesetz am 1. Mai 2005 in Kraft treten.