Nach der Zustimmung des chinesischen Staatsrates haben das chinesische Ministerium für öffentliche Sicherheit und das Außenministerium die Verwaltungsvorschriften zur unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer unterzeichnet. Damit ist das chinesische Greencard- System offiziell in Kraft getreten. Es ist ein wichtiger Schritt zur Anpassung an die wirtschaftliche Globalisierung sowie zur Normierung der Regelungen für Daueraufenthalte von ausländischen Bürgern in China. Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift wird das Genehmigungsverfahren für Bürger anderer Länder erleichtert, die sich in den Bereichen Investitionsgeschäfte und Geschäftskontakte sowie kultureller und wissenschaftlicher Austausch um ein Dauervisum in China bemühen.
Zum neuen Genehmigungssystem sagte der Sprecher des chinesischen Ministeriums für öffentliche Sicherheit, Hao Chiyong, am Freitag in Beijing:
"Das unbefristete Aufenthaltsrecht bietet international nach entsprechenden Landesgesetzen ein unbefristetes Bleiberecht für Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen. Ausländer erhalten demnach für ihren Daueraufenthalt im Gastland ein gültiges Dokument, dass allgemein als Greencard bezeichnet wird. Deshalb entspricht es den internationalen Gepflogenheiten und der chinesischen Praxis, dass die chinesische Regierung nach der neuen Verwaltungsvorschrift Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen die Greencard erteilt."
Hao sagte weiter, um die Situation von Ein- und Ausreisen sowie einer zunehmenden Anzahl ausländischer Bürger in China anzupassen, sei die Einrichtung eines Greencard- Systems notwendig. Außerdem würden damit die gesetzlichen Regelungen und die Systematisierung der Verwaltungsarbeit bei Genehmigungsverfahren für unbefristeten Aufenthalt in China verbessert, so der Sprecher des chinesischen Ministeriums für öffentliche Sicherheit.
Dazu sagte der Vorsitzende des Verwaltungsamtes für Ein- und Ausreisen des chinesischen Ministeriums für öffentliche Sicherheit, Cui Zhikun, China habe für Ausländer in China ein Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren für permanentes Aufenthaltsrecht ausgearbeitet. Bei der Ausarbeitung habe man sowohl das international geläufige Greencard-System, als auch die Umstände in China berücksichtigt. Dabei gebe es drei Aufenthaltsformen, nämlich den kurzfristigen, den langfristigen sowie den permanenten Aufenthalt. Die Bedingungen dafür sind ebenfalls differenziert.
"Da China kein Immigrationsland ist, wird dieses Verfahren hauptsächlich dazu dienen, erstklassiges Personal, Kapital sowie fortschrittliche Technik nach China zu locken. Deswegen wird es nicht sehr viele Fälle von Daueraufenthaltsgenehmigungen geben. Es werde jedoch wahrseinlich mehrere Genehmigungen für die Städte Shanghai, Beijing und Guangdong geben."
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