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(GMT+08:00) 2004-07-05 14:27:58    
Verstärkter gesetzlicher Schutz des Welterbes in China

CRI
Die 28. Ratssitzung des Welterbekomitees findet derzeit in der ostchinesischen Gartenstadt Suzhou statt. In diesem Zusammenhang erklärten chinesischen Denkmalschutz-Experten in einem Interview mit Radio China International, dass der Schutz des Welterbes in China durch entsprechende Gesetze und Bestimmungen vervollkommnet wird.

Als ein Land mit vielfältigen reichen Kultur- und Naturdenkmälern war China 1985 der Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt beigetreten. Bislang sind 30 derartige Stätten in China, darunter die Verbotene Stadt und die Großen Mauer in Beijing sowie das Huangshan- Gebirge in der Provinz Anhui, in die UNESCO-Liste des Welterbes aufgenommen worden. Damit rangiert China an dritter Stelle der Welt.

Dem chinesischen Rechtsexperten Xu Chuanxi zufolge sind diese guten Ergebnisse seit dem Beitritt der Konvention zum Schutz des Welterbes vor weniger als 20 Jahren auf die entsprechenden Gesetze und Bestimmungen und deren Vervollkommnung zurückzuführen. Wörtlich sagte er:

"Die Aufnahme der Kultur- und Naturdenkmäler eines Landes in die Liste des Welterbes bedeutet eine Anerkennung der Leistungen des Landes in diesem Bereich. Von dieser Perspektive aus sind die Rechte und gesetzliche Regelungen für die 30 Stätten des Welterbes zufriedenstellend."

Als Justizberater des Vorsitzenden der 28. Ratssitzung des Welterbekomitees sagte Xu Chuanxi weiter, in China seien zahlreiche Gesetze und Bestimmungen zum Schutz des Welterbes erlassen worden. Dazu gehörten beispielsweise das Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmäler und Regelungen für Sehenswürdigkeiten. Zudem enthielten auch andere Gesetze und Bestimmungen etwa im Bereich Bodennutzung, Wälder und Umweltschutz sowie die Bestimmung über Naturschutzgebiete entsprechende Passagen über den Schutz des Welterbes. Darüber hinaus sind örtliche Bestimmungen entsprechend den lokalen Gegebenheiten erarbeitet worden. In der südwestchinesischen Provinz Sichuan, wo sich die chinesischen Kulturdenkmäler des Welterbes konzentrieren, wurde vor drei Jahren das erste örtliche Gesetz über Welterbeschutz erlassen. Auch die Stadt Suzhou steht als Stätte des Welterbes unter dem effektiven Schutz eines speziellen Gesetzes.

Allerdings meinen Experten, obwohl beim juristischen Schutz des Erbes gewisse Fortschritte erzielt wurden, müssten die Rechte und Bestimmungen weiter vervollkommnet werden.

Damit reagieren sie auf Tendenzen, dass manche Regionen mit der Erhöhung des Lebensstandards der Chinesen und deren steigendem Bedarf an Reisen Raubbau an den Kulturdenkmälern treiben. Dies hat zur Überlastung einzigartiger Kulturstätten durch zu viele Touristen und zu verwirrenden Zuständigkeiten bei der Verwaltung geführt und damit den Bestand derartiger Kultur- und Naturschätze gefährdet.

Professor Lü Zhou an der Tsinghua-Universität ist stellvertretender Vorsitzende des Denkmalschutz-Vereins in China und fordert einen weiteren Ausbau von Recht und Gesetz in diesem Bereich:

"Persönlich halte ich die Gesetze zum Schutz des Welterbes in China für noch nicht umfassend genug. Es bestehen dabei noch einige rechtliche Lücken, und einige Kulturdenkmäler genießen noch nicht den erforderlichen Schutz. Zum Beispiel ist ein spezielles Gesetz für den Schutz der 101 historischen Kulturstädte in China erforderlich."

Zum verstärkten Schutz des Welterbes hat die Zentralregierung bereits die Regierungen aller Landesteile aufgefordert, bei der Erschließung, Nutzung und Verwaltung des Welterbes dem Schutz und der Pflege der Kulturdenkmäler Priorität einzuräumen.

Zudem ist ein Antrag auf Erarbeitung eines Gesetzes über den Schutz des Welterbes der chinesischen Legislative vorgelegt worden.