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Xinhua: Anstifter zur Selbstverbrennung dürfen nicht auf freiem Fuß bleiben
  2013-02-01 14:06:06  cri
Beijing

Keine einziger der Anstifter zur Selbstverbrennung dürfe auf freiem Fuß bleiben. Dies schrieb die Nachrichtenagentur am Donnerstag in einem Kommentar über das jüngste Urteil eines chinesischen Gerichtshofs, nach dem ein tibetischer Mönch und sein Neffe je zur Todes- und Haftstrafe verurteilt wurden.

Eine Anstiftung zur Selbstverbrennung gelte sowohl in China als auch im Rest der Welt als Straftat. Die Clique um den Dalai Lama habe aus politischen Interessen Menschen in den von Tibeter bewohnten Gebieten zur Selbstverbrennung gedrängt. Diese Missachtung des Lebens wird von einem Großteil der Menschen einschließlich der Geistlichen scharf verurteilt.

Laut dem Gerichtsurteil hätten die beiden Verurteilten acht Personen dazu angestiftet, sich selbst in Brand zu setzen. Drei der Betroffenen überlebten die Tat nicht.

Forum Meinungen
• mengyingbo schrieb "Leben in Changshu"
seit etwas über einer Woche ist nun Changshu 常熟 in der Provinz Jiangsu 江苏 meine neue Heimat - zumindest erstmal für rund 2 Jahre.Changshu (übersetzt etwa: Stadt der langen Ernte) liegt ungefähr 100 km westlich von Shanghai und hat rund 2 Millionen Einwohner, ist also nur eine mittelgroße Stadt.Es gibt hier einen ca. 200m hohen Berg, den Yushan 虞山 und einen See, den Shanghu 尚湖...
• Ralf63 schrieb "Korea"
Eine schöne Analyse ist das, die Volker20 uns hier vorgestellt hat. Irgendwie habe ich nicht genügend Kenntnisse der Details, um da noch mehr zum Thema beitragen zu können. Hier aber noch einige Punkte, welche mir wichtig erscheinen:Ein riesiges Problem ist die Stationierung von Soldaten der USA-Armee in Südkorea...
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