Dazu wies Professorin Gong Yingchun vom chinesischen Institut für Außenpolitik darauf hin, dass das befristete Fangverbot auch in den Gewässern um die Huangyan-Inseln gilt. Da diese Inseln und die umliegenden Gewässer Teil des chinesischen Territoriums seien, sei der Fischfang durch in- oder ausländische Boote während der Fangpause illegal und werde als Verbrechen verfolgt und bestraft. Wer mit Gewalt gegen die Durchsetzung des Fangverbotes vorgehe, müsse mit harten Konsequenzen rechnen, erläutert Professorin Gong:
„Laut Gesetz werden im Fall illegalen Fischfangs der Fang selbst und auch die erzielten illegalen Gewinne beschlagnahmt. Zudem müssen solche Fischer mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Yuan rechnen. Wer mit Gewalt gegen die Gesetzvollstreckung vorgeht, begeht ein Verbrechen und wird entsprechend bestraft. Also werden sowohl chinesische als auch ausländische Fischerboote, die die Fischfangpause verletzen, zur Verantwortung gezogen. Dabei gibt es keinen Unterschied."
Die Fischfangpause im Südchinesischen Meer wird seit 1999 umgesetzt, seit 2009 dauert die Pause jährlich vom 16. Mai bis zum 1. August.
Obwohl das chinesische Außenministerium mehrmals betont hat, dass die Fischfangpause nichts mit der Huangyan-Krise zu tun hat, hat das philippinische Außenministerium angekündigt, das Land werde Chinas Fischfangpause nicht anerkennen und stattdessen eine eigene Pause verhängen. Die Philippinen begründen dies damit, dass Chinas Fangverbotsgebiet auch die „philippinische exklusive Wirtschaftszone" beinhalte. Dazu wird die chinesische Fischfangpause in den philippinischen Medien willkürlich und verdreht erklärt.
Die chinesische ASEAN-Botschafterin Tong Xiaoling hat die Äußerungen der Philippinen zurückgewiesen.
„Unser Standpunkt ist klar: Die Huangyan-Insel gehört China, und die umliegenden Gewässer sind ein traditionelles staatliches Fischfanggebiet. Die Philippinen haben keine klare geographische Ausdehnung für ihre Fischfangpause festgelegt. Chinas Standpunkt zur Zugehörigkeit der Huangyan-Insel ist klar und allgemein bekannt."